Qui mostriamo i contenuti della nostra community che completano l'articolo.
Acconsenti per leggere i commenti o per commentare tu stesso. Puoi revocare il tuo consenso in qualsiasi momento.
Vielen Dank für diese ausführliche Recherche! Die rechtlichen Aspekte waren mir bis jetzt noch gar nicht so bewusst. Eine Aufklärung von offizieller Seite wäre hier sicherlich angebracht.
Das Ausmaß an, manchmal hübsch verpackten, aber dennoch offensichtlichen Falschdarstellungen zum Seuchengeschehen wird auf Salto - so scheint es - zunehmend auch zur „Seuche“.
@Felix Frei: die Lehrfreiheit wird von der Verfassung garantiert. Es ist einzig und allein Sache der Lehrperson den Unterricht zu gestalten, solange sie sich an den Lehrauftrag hält. Da es derzeit nicht ratsam ist, bei der Testdurchführung mitzuhelfen, sollten die Lehrer entsprechendes Sanitätspersonal einfordern und während der Tests die Kinder gleichzeitig unterrichten. Wenn sich das Sanitätspersonal zurückhaltend verhält, sollte dies möglich sein und das Recht der Lehrpersonen und der Schüler bleibt gewahrt.
Der Schulausschluss ist Sache der Direktoren und nicht Aufgabe des Lehrpersonals. Ganz egal wie sie entscheiden, sie werden gegen geltendes Recht verstoßen. Schicken sie die Kinder nach Hause, verstoßen sie gegen das neue Staatsgesetz und die Verfassung, lassen sie sie in der Schule, verstoßen sie gegen die Landesverordnung.
Sie behaupten: „Schicken sie die Kinder nach Hause, verstoßen sie gegen das neue Staatsgesetz und die Verfassung...“:
würden Sie bitte zur Information an den Leser die betreffenden Stellen im Staatsgesetz (welches?) und in der Verfassung (Artikel?) zitieren? Besten Dank.
Vergessen Sie dabei bitte nicht die Notstandsgesetzgebung gemäß Verfassung in deren übergeordneten Wirksamkeit.
- Gesetzesdekret vom 31/03/2021 welches den Unterricht in Präsenz vorschreibt und den Landesregierungen verbietet, weitere Einschränkungen zu machen
- Art. 34 der Verfassung: La scuola e`aperta a tutti.
und weil ich der Verfassung gerade offen vor mir liegen habe nachträglich noch Art. 33: L’arte e la scienza sono libere e libero ne e`l’insegnamento.
Avv. Crisafulli Mitglied der Sechserkommission sagt in diesem Interview mehr zum Gesetzeswiderspruch: https://www.facebook.com/watch/?v=273301794379299
Sie haben jetzt aber - bewusst? - die Notstandsgesetzgebung gemäß Verfassung in Zeiten einer Pandemie unterschlagen.
Nur die ganze Wahrheit ist die Wahrheit, sehen Sie dies auch so?
Das Gesetzesdekret von Draghi ist eine Notstandsgesetzgebung und steht im klaren Widerspruch zur Verordnung 15 des LH. Die Verfassung erlaubt die Einschränkung der Freiheit, allerdings nur mit Gesetzen bzw. mit Verordnungen welche innerhalb 60 Tagen in Gesetze umgewandelt werden (Art. 77). Auch Palermo weiß das, sagt es aber nicht bzw. unterschlägt es - bewusst oder nicht. Auch im Notstand hat die Verfassung obersten Gesetzescharakter! Keine Verordnung und kein Gesetz darf sie verletzen.
Sie haben vollkommen recht, man sollte sich die ganze Wahrheit anschauen.
... und sonst keine anderen Sorgen?
Irgendwie finde ich das Thema lächerlich. So ein Nasen-Kitzel-Test ist nichts anderes als das Wort sagt. Wie die Impfung: Hoher Nutzen - Kaum Schaden.
Ich wollte hier eigentlich nicht über Nutzen und Schaden der Tests schreiben, das haben schon andere Schreiber zur genüge übernommen. Wollte lediglich auf das rechtliche Dilemma der Schulen hinweisen. Angesichts der hohen Strafen, frage ich mich aber schon, ob die Mithilfe den Lehrpersonen mehr schadet als nutzt.
Ich finde es langsam lächerlich, wenn immer dann, wenn eine Diskussion rund um das offensichtliche Chaos, das die Politik bei den Schulen in dieser Pandemie veranstaltet, irgendjemand kommt und versucht, das Thema zu wechseln, indem er "Nasen-Kitzeln-ist-nicht-schlimm" sagt.
Das wissen wir mittlerweile. Aber es tut ungefähr gleichviel zur Sache wie "heute ist Ostersonntag"
Herr Riegler, ich bin überzeugt sie können zwischen "Nasenbohren ist nicht schlimm" und der Situation, in welche die Schulen gedrängt werden, differenzieren. Wenn sie wiederholt den Sachverhalt vermischen und dadurch versuchen die rechtliche Situation der Lehrer und Direktoren zu bagatellisieren, macht sie das als Prediger nicht glaubwürdiger. Es ist an der Zeit, dass die Gerichte Klarheit schaffen. Immerhin lernen und arbeiten in Südtirols Schulen über 100.000 Menschen. Wir können danach den Schuldigen für diesen Missstand vergeben. Ganz im Sinne ihrer Oster-Predigt. Frohe Ostern auch ihnen!
Ich kann die Sorgen des Lehrpersonals und jene der Direktionen nachvollziehen, wenn es sich um die Tests jener Hersteller handelt die nicht als "Selbsttests" zugelassen sind und nur von "gewissem Sanitätspersonal" durchgeführt werden dürften. Diese sollten natürlich nicht zum Einsatz kommen! Italienische Berufsverbände und Kammern haben sich (bis vor der Pandemie) schließlich vehement dafür eingesetzt dass gewisse Dinge nur SIE tun dürfen. = Eigenschutz der Berufsgruppe!
Anders herum wäre es doch ein Klacks, wenn die Politik (wenn sie Selbsttests schon verpflichtend einführt) auch die rechtliche Haftung übernimmt (oder die Haftpflicht-Polizzen nachbessern?). Im sogenannten "Notstand" wäre das wohl das kleinste Problem. Das Lehrpersonal hätte auch DAS fordern können! Dem Umstand zuliebe, dass endlich wieder "Offline"-Schule möglich wäre.
@Anonyme, von Bittfüruns - Bunt
Nicht tragisch nehmen, dass die bunte Palette von Test- Impf- und Politik-Gegner_innen nicht im Stande ist, sich erfolgreich quer zu stellen und die Politik zu Fall zu bringen.
Der von Peter Gasser verlinkte Verfassungsrechtler Palermo sieht übrigens die Rechtmäßigkeit der Verordnung 15 recht kritisch: https://www.rainews.it/tgr/tagesschau/audio/2021/03/tag-francesco-paler…
Aus dem selben Grund wie Herr Hofer schon argumentiert hat, nämlich der Rechtsquelle. Ausnahmen sieht die Verfassung über Gesetze vor, nicht über Verordnungen, da dies nur Verwaltungsakte sind.
Der LH selbst Jurist schafft mit seinen Verordnungen enorme Rechtsunsicherheit. Sein letzter Kommentar, er werde die Verordnung nicht zurückziehen, sondern die Richter sollen entscheiden, ist ein regelrechtes Armutszeugnis dieser Politik.
Abgesehen von den rechtlichen Zwistigkeiten (über die man speziell in Italien jahrelang streiten kann), sollte trotzdem ein gangbarer Weg gefunden werden. Wenn es beispielsweise um die bei den Test "vergeudete" Schulzeit selbst geht; Ich wundere mich schon lange warum die Politik nicht schon längst ein Portal erstellt hat, in dem sich Menschen im Lohnausgleich (immerhin Steuergeld) eintragen könnten um überall dort freiwillig mitzuhelfen wo Personalmangel herrscht. Etwa eben auch um LehrerInnen bei den Tests zu unterstützen. Ist nicht abwertend gemeint, aber was LehrerInnen in Sachen Tests in kurzer Zeit lernen können, dürften auch viele andere Menschen imstande sein zu lernen. Die Idee mit diesem verfügbaren Humanpotential wäre freilich auch auf andere Bereiche des Zivilschutzes im Allgemeinen ausbaubar.
... Aber das ist schon wieder nur eine pragmatische Lösung die rechtlich schon wieder auf wackeligen Beinen steht. Wobei im "Notstand" ja so einiges möglich ist ... wie wir täglich sehen.
So ist es mit der Verhältnismäßigkeit, diese kann in beiden Richtungen verloren gehen.
Auf der einen Seite wäre ein völliges Verbot der Schule ein Verlust an Verhältnismäßigkeit; auf der anderen Seite wäre dies die Verweigerung jeglicher, auch einfacher Nasenflügeltests in der Schule.
So lasst uns den richtigen Weg der Mitte finden, dem sicher auch Sie, Frau H, & Ihre Partei zustimmen können.
Bleiben wir alle verhältnismäßig, solidarisch, uns gegenseitig über alle Grenzen, auch jene des Alters hinweg, schützend, und präventiv - und verzichten wir in dieser Zeit doch aus Rücksicht auf Sterbende und Erkrankte (und auf die vielen verstorbenen Ärzte, Pfleger und Priester) auf Populismus und Ähnliches.
Suchen wir den Konsens der Mitte, ohne dass weder der eine extreme Rand noch die andere Minderheit sich auf Kosten aller profilieren und durchsetzen möge.
79% der Schüler_innen an den Oberschulen machen bei den Nasenflügeltests mit. Der Rest besteht nicht NUR aus prinzipiellen & überzeugten Gegnern der schulischen Test-Pflicht - wie man meinen könnte. Unter den 21% Verweigerer_innen befinden sich auch Spekulanten: Kinder & Eltern fokussieren im gemeinsamen Einverständnis einen möglichst billigen Jahresabschluss, so zu sagen im Corona-Windschatten.
NB: Das Damokles-Schwert der Rekurse schwebt längst über Schulen. Advokaten haben sich (lange vor Corona) in dieser Nische spezialisiert. Eine 'Corona-Causa' dürfte somit ein 'gefundenes Fressen' sein. Das sollte m.M.n. auch einmal klipp & klar gesagt werden.
Dem ist nichts hinzuzufügen.
Dem ist nichts hinzuzufügen. Lehrer sind kein medizinisches Fachpersonal und Schüler auch nicht. Punkt.
Ach, man darf das alles nicht
Ach, man darf das alles nicht so eng sehen und stattdessen froh sein, dass die Schulen endlich wieder öffnen. Punkt.
In risposta a Ach, man darf das alles nicht di Elisabeth Garber
Diejenigen, die rechtlich
Diejenigen, die rechtlich dafür haftbar gemacht werden können, sollten es schon so eng sehen.
Vielen Dank für diese
Vielen Dank für diese ausführliche Recherche! Die rechtlichen Aspekte waren mir bis jetzt noch gar nicht so bewusst. Eine Aufklärung von offizieller Seite wäre hier sicherlich angebracht.
Oben steht: „ ... zumal das
Oben steht: „ ... zumal das "Virusverteilen" **sofern es überhaupt relevant ist**, nicht während der Unterrichtszeit stattfindet ...“
Leugnen hilft bekanntlich nicht gegen eine Pandemie:
https://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/corona-hotspot-blaufelden-…
Das Ausmaß an, manchmal hübsch verpackten, aber dennoch offensichtlichen Falschdarstellungen zum Seuchengeschehen wird auf Salto - so scheint es - zunehmend auch zur „Seuche“.
@Felix Frei: die Lehrfreiheit
@Felix Frei: die Lehrfreiheit wird von der Verfassung garantiert. Es ist einzig und allein Sache der Lehrperson den Unterricht zu gestalten, solange sie sich an den Lehrauftrag hält. Da es derzeit nicht ratsam ist, bei der Testdurchführung mitzuhelfen, sollten die Lehrer entsprechendes Sanitätspersonal einfordern und während der Tests die Kinder gleichzeitig unterrichten. Wenn sich das Sanitätspersonal zurückhaltend verhält, sollte dies möglich sein und das Recht der Lehrpersonen und der Schüler bleibt gewahrt.
Der Schulausschluss ist Sache der Direktoren und nicht Aufgabe des Lehrpersonals. Ganz egal wie sie entscheiden, sie werden gegen geltendes Recht verstoßen. Schicken sie die Kinder nach Hause, verstoßen sie gegen das neue Staatsgesetz und die Verfassung, lassen sie sie in der Schule, verstoßen sie gegen die Landesverordnung.
In risposta a @Felix Frei: die Lehrfreiheit di Daniel Hofer
Sie behaupten: „Schicken sie
Sie behaupten: „Schicken sie die Kinder nach Hause, verstoßen sie gegen das neue Staatsgesetz und die Verfassung...“:
würden Sie bitte zur Information an den Leser die betreffenden Stellen im Staatsgesetz (welches?) und in der Verfassung (Artikel?) zitieren? Besten Dank.
Vergessen Sie dabei bitte nicht die Notstandsgesetzgebung gemäß Verfassung in deren übergeordneten Wirksamkeit.
In risposta a Sie behaupten: „Schicken sie di Peter Gasser
- Gesetzesdekret vom 31/03
- Gesetzesdekret vom 31/03/2021 welches den Unterricht in Präsenz vorschreibt und den Landesregierungen verbietet, weitere Einschränkungen zu machen
- Art. 34 der Verfassung: La scuola e`aperta a tutti.
und weil ich der Verfassung gerade offen vor mir liegen habe nachträglich noch Art. 33: L’arte e la scienza sono libere e libero ne e`l’insegnamento.
Avv. Crisafulli Mitglied der Sechserkommission sagt in diesem Interview mehr zum Gesetzeswiderspruch:
https://www.facebook.com/watch/?v=273301794379299
In risposta a - Gesetzesdekret vom 31/03 di Daniel Hofer
Sie haben jetzt aber -
Sie haben jetzt aber - bewusst? - die Notstandsgesetzgebung gemäß Verfassung in Zeiten einer Pandemie unterschlagen.
Nur die ganze Wahrheit ist die Wahrheit, sehen Sie dies auch so?
Referenz, Beispiel:
https://www.rainews.it/tgr/tagesschau/articoli/2021/02/tag-Achtung-Fake…
https://www.rechtsanwalt-pagliaro.eu/de/8-ttigkeiten/396-7-10-2020-covi…
In risposta a Sie haben jetzt aber - di Peter Gasser
Das Gesetzesdekret von Draghi
Das Gesetzesdekret von Draghi ist eine Notstandsgesetzgebung und steht im klaren Widerspruch zur Verordnung 15 des LH. Die Verfassung erlaubt die Einschränkung der Freiheit, allerdings nur mit Gesetzen bzw. mit Verordnungen welche innerhalb 60 Tagen in Gesetze umgewandelt werden (Art. 77). Auch Palermo weiß das, sagt es aber nicht bzw. unterschlägt es - bewusst oder nicht. Auch im Notstand hat die Verfassung obersten Gesetzescharakter! Keine Verordnung und kein Gesetz darf sie verletzen.
Sie haben vollkommen recht, man sollte sich die ganze Wahrheit anschauen.
Häh? Sie glücklicher Freier!
Häh? Sie glücklicher Befreiter! Was schreiben Sie? Wer lesen kann, ist klar im Vorteil, und wer dann auch noch denken kann, noch mehr!
... und sonst keine anderen
... und sonst keine anderen Sorgen?
Irgendwie finde ich das Thema lächerlich. So ein Nasen-Kitzel-Test ist nichts anderes als das Wort sagt. Wie die Impfung: Hoher Nutzen - Kaum Schaden.
In risposta a ... und sonst keine anderen di Klemens Riegler
Ich wollte hier eigentlich
Ich wollte hier eigentlich nicht über Nutzen und Schaden der Tests schreiben, das haben schon andere Schreiber zur genüge übernommen. Wollte lediglich auf das rechtliche Dilemma der Schulen hinweisen. Angesichts der hohen Strafen, frage ich mich aber schon, ob die Mithilfe den Lehrpersonen mehr schadet als nutzt.
In risposta a ... und sonst keine anderen di Klemens Riegler
Ich finde es langsam
Ich finde es langsam lächerlich, wenn immer dann, wenn eine Diskussion rund um das offensichtliche Chaos, das die Politik bei den Schulen in dieser Pandemie veranstaltet, irgendjemand kommt und versucht, das Thema zu wechseln, indem er "Nasen-Kitzeln-ist-nicht-schlimm" sagt.
Das wissen wir mittlerweile. Aber es tut ungefähr gleichviel zur Sache wie "heute ist Ostersonntag"
In risposta a Ich finde es langsam di Peter Zingerle
... Wenn es nicht schlimm ist
... Wenn es nicht schlimm ist, und wir das sogar wissen! Warum ist es dann Thema? Und ganz richtig: Viel wichtiger ist, dass heute Ostersonntag ist. In diesem Sinne Frohe Ostern! https://www.salto.bz/de/article/04042021/achtung-auferstehung-20
In risposta a ... Wenn es nicht schlimm ist di Klemens Riegler
Sinnbildlich gesehen, Jesus
Sinnbildlich gesehen, Jesus hatte sich heute auch nicht an die Ausgangssperre gehalten :-)
In risposta a Sinnbildlich gesehen, Jesus di Stefan S
Na ja, ... echt starke Frage!
Na ja, ... echt starke Frage! Was hätte Jesus gemacht? Wie hätte er sich verhalten?
Also ich denke er wäre zu Hause geblieben.
In risposta a ... Wenn es nicht schlimm ist di Klemens Riegler
Herr Riegler, ich bin
Herr Riegler, ich bin überzeugt sie können zwischen "Nasenbohren ist nicht schlimm" und der Situation, in welche die Schulen gedrängt werden, differenzieren. Wenn sie wiederholt den Sachverhalt vermischen und dadurch versuchen die rechtliche Situation der Lehrer und Direktoren zu bagatellisieren, macht sie das als Prediger nicht glaubwürdiger. Es ist an der Zeit, dass die Gerichte Klarheit schaffen. Immerhin lernen und arbeiten in Südtirols Schulen über 100.000 Menschen. Wir können danach den Schuldigen für diesen Missstand vergeben. Ganz im Sinne ihrer Oster-Predigt. Frohe Ostern auch ihnen!
In risposta a Herr Riegler, ich bin di Daniel Hofer
Ich kann die Sorgen des
Ich kann die Sorgen des Lehrpersonals und jene der Direktionen nachvollziehen, wenn es sich um die Tests jener Hersteller handelt die nicht als "Selbsttests" zugelassen sind und nur von "gewissem Sanitätspersonal" durchgeführt werden dürften. Diese sollten natürlich nicht zum Einsatz kommen! Italienische Berufsverbände und Kammern haben sich (bis vor der Pandemie) schließlich vehement dafür eingesetzt dass gewisse Dinge nur SIE tun dürfen. = Eigenschutz der Berufsgruppe!
Anders herum wäre es doch ein Klacks, wenn die Politik (wenn sie Selbsttests schon verpflichtend einführt) auch die rechtliche Haftung übernimmt (oder die Haftpflicht-Polizzen nachbessern?). Im sogenannten "Notstand" wäre das wohl das kleinste Problem. Das Lehrpersonal hätte auch DAS fordern können! Dem Umstand zuliebe, dass endlich wieder "Offline"-Schule möglich wäre.
@Anonyme, von M. Bittfüruns
@Anonyme, von Bittfüruns - Bunt
Nicht tragisch nehmen, dass die bunte Palette von Test- Impf- und Politik-Gegner_innen nicht im Stande ist, sich erfolgreich quer zu stellen und die Politik zu Fall zu bringen.
In risposta a @Anonyme, von M. Bittfüruns di Elisabeth Garber
Frau Elisabeth, nicht so
Frau Elisabeth, nicht so tragisch nehmen, dass nicht alle die Welt so sehen wie sie.
Chapeau Daniel Hofer! Für den
Chapeau Daniel Hofer! Für den Artikel und die Kommentare.
Der von Peter Gasser
Der von Peter Gasser verlinkte Verfassungsrechtler Palermo sieht übrigens die Rechtmäßigkeit der Verordnung 15 recht kritisch:
https://www.rainews.it/tgr/tagesschau/audio/2021/03/tag-francesco-paler…
Aus dem selben Grund wie Herr Hofer schon argumentiert hat, nämlich der Rechtsquelle. Ausnahmen sieht die Verfassung über Gesetze vor, nicht über Verordnungen, da dies nur Verwaltungsakte sind.
Der LH selbst Jurist schafft mit seinen Verordnungen enorme Rechtsunsicherheit. Sein letzter Kommentar, er werde die Verordnung nicht zurückziehen, sondern die Richter sollen entscheiden, ist ein regelrechtes Armutszeugnis dieser Politik.
Abgesehen von den rechtlichen
Abgesehen von den rechtlichen Zwistigkeiten (über die man speziell in Italien jahrelang streiten kann), sollte trotzdem ein gangbarer Weg gefunden werden. Wenn es beispielsweise um die bei den Test "vergeudete" Schulzeit selbst geht; Ich wundere mich schon lange warum die Politik nicht schon längst ein Portal erstellt hat, in dem sich Menschen im Lohnausgleich (immerhin Steuergeld) eintragen könnten um überall dort freiwillig mitzuhelfen wo Personalmangel herrscht. Etwa eben auch um LehrerInnen bei den Tests zu unterstützen. Ist nicht abwertend gemeint, aber was LehrerInnen in Sachen Tests in kurzer Zeit lernen können, dürften auch viele andere Menschen imstande sein zu lernen. Die Idee mit diesem verfügbaren Humanpotential wäre freilich auch auf andere Bereiche des Zivilschutzes im Allgemeinen ausbaubar.
... Aber das ist schon wieder nur eine pragmatische Lösung die rechtlich schon wieder auf wackeligen Beinen steht. Wobei im "Notstand" ja so einiges möglich ist ... wie wir täglich sehen.
So ist es mit der
So ist es mit der Verhältnismäßigkeit, diese kann in beiden Richtungen verloren gehen.
Auf der einen Seite wäre ein völliges Verbot der Schule ein Verlust an Verhältnismäßigkeit; auf der anderen Seite wäre dies die Verweigerung jeglicher, auch einfacher Nasenflügeltests in der Schule.
So lasst uns den richtigen Weg der Mitte finden, dem sicher auch Sie, Frau H, & Ihre Partei zustimmen können.
Bleiben wir alle verhältnismäßig, solidarisch, uns gegenseitig über alle Grenzen, auch jene des Alters hinweg, schützend, und präventiv - und verzichten wir in dieser Zeit doch aus Rücksicht auf Sterbende und Erkrankte (und auf die vielen verstorbenen Ärzte, Pfleger und Priester) auf Populismus und Ähnliches.
Suchen wir den Konsens der Mitte, ohne dass weder der eine extreme Rand noch die andere Minderheit sich auf Kosten aller profilieren und durchsetzen möge.
@JK Oettl https://www.rainews
@JK Oettl https://www.rainews.it/tgr/tagesschau/audio/2021/04/tag-italien-suedtir…
79% der Schüler_innen an den
79% der Schüler_innen an den Oberschulen machen bei den Nasenflügeltests mit. Der Rest besteht nicht NUR aus prinzipiellen & überzeugten Gegnern der schulischen Test-Pflicht - wie man meinen könnte. Unter den 21% Verweigerer_innen befinden sich auch Spekulanten: Kinder & Eltern fokussieren im gemeinsamen Einverständnis einen möglichst billigen Jahresabschluss, so zu sagen im Corona-Windschatten.
NB: Das Damokles-Schwert der Rekurse schwebt längst über Schulen. Advokaten haben sich (lange vor Corona) in dieser Nische spezialisiert. Eine 'Corona-Causa' dürfte somit ein 'gefundenes Fressen' sein. Das sollte m.M.n. auch einmal klipp & klar gesagt werden.