Autonomie
Das Verfassungsgericht hat das Regionalgesetz des Aostatales zur Pandemiebekämpfung als verfassungswidrig eingestuft und aufgehoben. Der Südtiroler Weg ist damit passé.
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evelin tschenett Gio, 02/25/2021 - 09:45

Das würde dann aber bedeuten, dass wir derzeit orange Zone und nicht rote Zone sind und dass Bürger/Innen aus Gemeinden bis zu 5000 Einwohner sich 30 km im Umkreis bewegen können. Das sieht das derzeitige italienische Pandemiegesetz vor.

Gio, 02/25/2021 - 09:45 Collegamento permanente
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Christian I Gio, 02/25/2021 - 17:57

In risposta a di G. P.

Ganz genau. War ja letzte Woche auch hier auf salto ein Thema (da ging es zwar um unsere südliche Nachbarn): "il Trentino fá 1/3 dei test dell'Alto Adige e ha 1/3 dei positivi dell'Alto Adige".
Und noch meine geringe Meinung zum Thema: Sonderweg hin oder her, wenn sich viele nicht an den Regeln halten, dann bringt auch die strengste Regel nichts!

Gio, 02/25/2021 - 17:57 Collegamento permanente