Heute hat das Europäische Parlament über die Reform des Urheberrechts abgestimmt: Ende des freien Internets oder überfälliger Schritt, damit Konzerne zahlen?
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Ich schließe mich dem Kommentar von Chris Mair an.
Pluralität und Vielfalt müssen weiterhin gewährleistet, ja garantiert werden.
Die 'Kleinen' und KMU's die im Internet tätig sind, sollen weiterhin eine realistische Chance haben unabhängig und selbständig zu bleiben. Man sollte hier zwischen 'Kleinen' und 'Großen' sehr klar unterscheiden.
Kann man dies mit der Reform in der aktuellen Fassung garantieren?
Auch meine Zweifel wurden in dieser Hinsicht noch nicht zerstreut.
Die salto-Redaktion hat folgende Stellungnahme von EU-Parlamentarier Herbert Dorfmann erreicht:
Sehr geehrter Herr Mair,
Vielen Dank für Ihren Kommentar zur gestrigen Abstimmung im EU-Parlament über die Reform des Urheberrechts. Gerne nehme ich zu den von Ihnen aufgelisteten Themen Stellung:
Die Rolle der Internetgiganten aus den USA: Fakt ist, dass Player wie Google, Facebook, Youtube mit ihrem Geschäftsmodell riesige Gewinne in der EU einfahren und durch Steueroptimierung unsere Steuersysteme umgehen und fast keine Steuern zahlen. Dies führt zu einer Ungleichbehandlung vor allem mit kleinen und mittleren Unternehmen aus der Europäischen Union, die teilweise hohe Steuern in der EU zahlen und somit im unfairen Wettbewerb schlechter gestellt sind. Die EU ist gerade dabei mit zwei Gesetzesvorschlägen die Internetriesen direkt zu besteuern und hier Verbesserungen zu schaffen.
Ziel der Urheberrichtlinie ist es die Kreative und Künstler zu schützen. Autoren, Interpreten, Sänger, Songwriter, Journalisten sind Urheberrechtsinhaber und das dazugehörige Schutzsystem muss an die neue Realität des Internets angepasst werden, damit letztere gerecht für ihre Arbeit vergütet werden. Gleichzeitig soll den Nutzern ein EU-weiter und gleicher Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken ermöglicht werden.
In Bezug auf Artikel 13 sind Internet Start-up und kleine Unternehmen ausgenommen. Das war für mich ein wesentlicher Punkt dem finalen Kompromiss zuzustimmen. Zudem sind IT-Dienste, die nicht-kommerzielle Ziele verfolgen ebenfalls ausgenommen - man denke an die Online Enzyklopädie Wikipedia. Dasselbe gilt für andere Online Bibliotheken, die für Verbreitung von Wissen und vor allem der Wissenschaft und Forschung dienen. Auch Cloudservices- und Entwicklerplattformen, (beispielsweise Dropbox oder github) sind ausgenommen. Natürlich gilt das Urheberrechtprinzip auch für Salto. Salto kann nach Art. 11 als Autoren- und Nachrichtenplattform auch eine Vergütung von den Plattformen verlangen, die ihre Inhalte kommerziell nutzen.
Ich glaube, dass die Debatte um das „offene“ und „freie“ Internet teilweise bewusst durch massive Lobbyingkampagnen falsch gesteuert wird, um die Menschen glauben zu machen, Ihnen werde etwas genommen. Dahinter steckt das verdeckte Hauptziel ein Internet ohne Regeln und Schutz zu zementieren, um damit Gewinne zu maximieren, ohne sich von unseren Rechts- und Steuersystemen dreinreden zu lassen. Mit der neuen Urheberrechtlinie und der EU-Datenschutzrichtlinie (GDPR) wird den Nutzern nichts genommen. Datenschutz, der Schutz des Eigentums und anderer Rechte im Internet (Phänomen des Cyberbulling) sind absolut notwendig - man stelle sich die „nicht-digitale“ Welt ohne Regeln, Rechte und Pflichten vor. Dasselbe muss für den digitalen Raum gelten, der immer stärker Teil zu unserer täglichen Lebensrealität wird. Nur so kann ein wirklich freies und offenes Internet allen Nutzern zu Verfügung stehen. Insofern ist mir natürlich klar, dass es auch Bürger gibt, die ein von allen Regeln befreites Internet fordern und diese Forderung ist ja auch politisch vorgebracht worden. Man denke dabei, dass mit den Piraten in Deutschland eine politische Bewegung entstanden ist, welche dieses Anliegen zum Mittelpunkt ihrer politischen Botschaft gemacht hat. Ich persönlich denke, dass das Internet selbstverständlich ein Raum sein muss, in dem die Prinzipien der Meinungsfreiheit vollinhaltlich gewährleistet sein muss. Das bedeutet aber nicht, dass es nicht einen Schutz individueller Rechte auch im Internet geben muss, so wie es in der nicht- digitalen Welt seit langem ganz logisch ist.
Ich schließe mich dem
Ich schließe mich dem Kommentar von Chris Mair an.
Pluralität und Vielfalt müssen weiterhin gewährleistet, ja garantiert werden.
Die 'Kleinen' und KMU's die im Internet tätig sind, sollen weiterhin eine realistische Chance haben unabhängig und selbständig zu bleiben. Man sollte hier zwischen 'Kleinen' und 'Großen' sehr klar unterscheiden.
Kann man dies mit der Reform in der aktuellen Fassung garantieren?
Auch meine Zweifel wurden in dieser Hinsicht noch nicht zerstreut.
Die salto-Redaktion hat
Die salto-Redaktion hat folgende Stellungnahme von EU-Parlamentarier Herbert Dorfmann erreicht:
Sehr geehrter Herr Mair,
Vielen Dank für Ihren Kommentar zur gestrigen Abstimmung im EU-Parlament über die Reform des Urheberrechts. Gerne nehme ich zu den von Ihnen aufgelisteten Themen Stellung:
Die Rolle der Internetgiganten aus den USA: Fakt ist, dass Player wie Google, Facebook, Youtube mit ihrem Geschäftsmodell riesige Gewinne in der EU einfahren und durch Steueroptimierung unsere Steuersysteme umgehen und fast keine Steuern zahlen. Dies führt zu einer Ungleichbehandlung vor allem mit kleinen und mittleren Unternehmen aus der Europäischen Union, die teilweise hohe Steuern in der EU zahlen und somit im unfairen Wettbewerb schlechter gestellt sind. Die EU ist gerade dabei mit zwei Gesetzesvorschlägen die Internetriesen direkt zu besteuern und hier Verbesserungen zu schaffen.
Ziel der Urheberrichtlinie ist es die Kreative und Künstler zu schützen. Autoren, Interpreten, Sänger, Songwriter, Journalisten sind Urheberrechtsinhaber und das dazugehörige Schutzsystem muss an die neue Realität des Internets angepasst werden, damit letztere gerecht für ihre Arbeit vergütet werden. Gleichzeitig soll den Nutzern ein EU-weiter und gleicher Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken ermöglicht werden.
In Bezug auf Artikel 13 sind Internet Start-up und kleine Unternehmen ausgenommen. Das war für mich ein wesentlicher Punkt dem finalen Kompromiss zuzustimmen. Zudem sind IT-Dienste, die nicht-kommerzielle Ziele verfolgen ebenfalls ausgenommen - man denke an die Online Enzyklopädie Wikipedia. Dasselbe gilt für andere Online Bibliotheken, die für Verbreitung von Wissen und vor allem der Wissenschaft und Forschung dienen. Auch Cloudservices- und Entwicklerplattformen, (beispielsweise Dropbox oder github) sind ausgenommen. Natürlich gilt das Urheberrechtprinzip auch für Salto. Salto kann nach Art. 11 als Autoren- und Nachrichtenplattform auch eine Vergütung von den Plattformen verlangen, die ihre Inhalte kommerziell nutzen.
Ich glaube, dass die Debatte um das „offene“ und „freie“ Internet teilweise bewusst durch massive Lobbyingkampagnen falsch gesteuert wird, um die Menschen glauben zu machen, Ihnen werde etwas genommen. Dahinter steckt das verdeckte Hauptziel ein Internet ohne Regeln und Schutz zu zementieren, um damit Gewinne zu maximieren, ohne sich von unseren Rechts- und Steuersystemen dreinreden zu lassen. Mit der neuen Urheberrechtlinie und der EU-Datenschutzrichtlinie (GDPR) wird den Nutzern nichts genommen. Datenschutz, der Schutz des Eigentums und anderer Rechte im Internet (Phänomen des Cyberbulling) sind absolut notwendig - man stelle sich die „nicht-digitale“ Welt ohne Regeln, Rechte und Pflichten vor. Dasselbe muss für den digitalen Raum gelten, der immer stärker Teil zu unserer täglichen Lebensrealität wird. Nur so kann ein wirklich freies und offenes Internet allen Nutzern zu Verfügung stehen. Insofern ist mir natürlich klar, dass es auch Bürger gibt, die ein von allen Regeln befreites Internet fordern und diese Forderung ist ja auch politisch vorgebracht worden. Man denke dabei, dass mit den Piraten in Deutschland eine politische Bewegung entstanden ist, welche dieses Anliegen zum Mittelpunkt ihrer politischen Botschaft gemacht hat. Ich persönlich denke, dass das Internet selbstverständlich ein Raum sein muss, in dem die Prinzipien der Meinungsfreiheit vollinhaltlich gewährleistet sein muss. Das bedeutet aber nicht, dass es nicht einen Schutz individueller Rechte auch im Internet geben muss, so wie es in der nicht- digitalen Welt seit langem ganz logisch ist.
Mit freundlichen Grüßen,
Herbert Dorfmann