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Sehr gut, Frau Baur! Eine Reform des geschlossenen Hofs ist tatsächlich überfällig. Aus dieser von Ihnen eingeleiteten Diskussion habe ich erfahren, dass es nirgendwo eine so rückständige Regelung zum geschlossenen Hof gibt, wie in Südtirol. Und das in einem Land wie Italien, das ansonsten eine der fortschrittlichsten und egalitärsten Erbrechtsordnungen Europas, ja weltweit hat. Das passt nicht zusammen.
Es ist gut, dass sich nun immer mehr Betroffene, aber auch sonstige Mitbürger mit einem natürlichen Rechtsempfinden, dagegen aussprechen.
Hoffen wir, dass Ihr Beitrag auch von der Landesregierung und vom Landtag gelesen wird und dass diese nun Initiativen in die Wege leiten, damit diese Regelung endlich außer Kraft gesetzt wird.
Ganz meine Meinung! Ein extrem wichtiger Beitrag ist dies. Frage mich überhaupt, wieso es dieses erbärmliche Enterbungsinstrument überhaupt noch gibt. Beim geschlossenen Hof ist Südtirol in den 1960er Jahren stehen geblieben.
Diese Aussage kann so einfach nicht stehen gelassen werden. Wie bereits in der Diskussion zuvor oft erwähnt, würde in Südtirol die Landwirtschaft sterben bzw. sich auf einige wenige Großgrundbesitzer verteilen, wenn man die von ihnen angewandten Erbrechte bei uns durchsetzen würde... es handelt sich nun einmal um Immobilien, ohne Zweifel von hohem Wert, doch praktisch unverkäuflich, einmal durch die 10jährige Bindung welche das aktuelle Recht vorsieht, und zudem eben durch ihren hohen Wert an sich. Glauben sie wirklich ein Mensch kann es sich leisten eine Obstwiese oder einen kompletten Hof für mehrere Millionen Euro zu kaufen (Ganz zu schweigen von den momentan rekordverdächtigen niedrigen Preisen bei den Äpfeln). Liebe Magda Baur. Sie mögen eine entäuschte Weichende gewesen sein und wenn ihre Familie sie schlecht behandelt hat, so tut es mir leid. Aber auch wenn sie eine Wiese in gewisser Größe geerbt hätten, glauben sie wirklich sie hätten Millionen damit verdient. Durch ihre Vorstellungen hätten wir bald Zustände wie in Afrika, wo Konzerne die über das nötige Kleingeld verfügen sämtliches Land kaufen und wieder um geringes Geld verpachten um dann große Profite daraus zu schlagen. Ich möchte wissen wie sich dann die Diskussion hier dann anhören würde.
Ich werde auch bald ein sogenannter Weichender sein. Und ich hätte sogar die Möglichkeit mir gewisse Anteile zu erstreiten, da wir nicht alle Obstwiesen im gschlossenen Hof haben und somit einen Teil "walzend" haben. Doch niemals würde es mir einfallen meinem Bruder durch den Entzug seiner Gründe die Lebensgrundlage zu entziehen. Und ich hoffe ehrlich gesagt, dass er sie schließlich in den Hof integriert und er so zu einer unteilbaren Einheit wird. Den dass ist, meiner Meinung, ein entscheidendes Merkmal für einen Bauernhof.
Was sollen diese unzusammenhängenden Aussagen? Wenn Frau Baur von den 6 ha einen erben würde, dann hätte sie einen Wert von ca. 700.000 € erhalten (in manchen Lagen auch mehr). Was sie damit macht, ist ihre Sache, ebenso wie es dann die Sache des Bruders ist, was er mit den restlichen 5 ha macht (die ca. 4.2 Millionen wert sind). So erhält sie praktisch nichts. Ist das gerecht?
Und was hat das mit Afrika zu tun. Das verstehe ich nicht. Wenn schon erinnert der geschlossene Hof an Afrika: Auch dort zählen Frauen nichts.
also wenn jemand einen Hof mit 6ha hat, dann wird man mit ca. 300000€ ausbezahlt. Man kann natürlich anmerken, dass der Mensch an sich geldgierig ist, doch ich frage mich schon: Wie kann man da von Enterbung sprechen.
Denn mit dem Geld kann man glaube ich schon was anfangen.
Mit einem Hektar Obstbau kann man, auch wenn er mehr Wert ist, hingegen nicht viel anfangen. Er ist wie gesagt immobil. Man wird ihn schwer verkaufen, (Viel zu teuer), man kann ihn nicht bewirtschaften (Man hat nicht die Geräte), man hat ihn einfach höchstens verpachten und beleihen, doch jede Bank wird sich das gut überlegen und ihnen garantiert nicht denn effektiven Marktwert geben, weil die Bank natürlich genau weiß: Sie kann ihn nicht verkaufen.
Was die Aussage bezüglich Afrika betrifft, so war es auf das Thema Landraub bezogen. Das wenige alles besitzen, was bei uns Gottseidank nicht der Fall ist.
Also, was sind denn das wieder für widersprüchliche und unzusammenhängende Argumente! Ist jemand, der eine halbwegs gerechte Verteilung des Erbes verlangt, "geldgierig". Der Bruder erhält einen Hof im Wert von 4,2 Millionen, die Schwester eine Auszahlung von 0,3 Millionen und die Schwester ist geldgierig? Also, da hört sich bei mir alles auf.
Und was hat der Landraub in Afrika mit der Enterbung der "weichenden Erben" in Südtirol zu tun? Oder Moment mal: Hat er vielleicht tatsächlich etwas damit zu tun?
Also ihr nicht eingehen auf Argumente macht mich sprachlos. Die Sachlichkeit einer Diskussion ist hier schon sehr infrage erstellt. Bringen sie wenigstens ein paar Gegenargumente, mit ihren populistischen Aussagen tragen sie hier zu gar nichts bei bzw. erübrigt sich eine weitere Diskussion.
4,2 Millionen € zu 0,3 Millionen €. Das sind knallharte Fakten.
Und die drei Häuser, von den Frau Baur spricht und die ebenfalls an den Bruder gehen, sind dabei noch gar nicht berücksichtigt...
Und das halten Sie für gerecht?
Wir können auch über den Landraub in Afrika sprechen. Das bringt uns aber hier nicht weiter.
Ich halte es für gerecht. Denn der Eine (Hofübernehmer) hat die Taube auf dem Dach (Er wird das Geld nie sehen und muss sich zudem noch hoch verschulden, denn die Auszahlung macht immer der Hofübernehmer und nicht der Vater) und der Andere (Weichende) hat den Spatz in der Hand und kann sich mit dem ausbezahlten Geld sehr wohl eine sehr schöne Existenz aufbauen.
Alle Südtiroler Landwirte als LandRÄUBER zu bezeichnen oder auch nur in Verbindung zu bringen ist hingegen schon ein starkes Stück.
Ach ohje, es macht vermutlich wenig Sinn mit jemandem zu diskutieren, der in Zorneswut von einem isolierten 6-ha-und-3-Häuser-Fall ausgehend wie wild um sich schlägt, aber ich versuchs halt trotzdem noch ein letztes Mal...
1. "...dieses Relikt aus dem Mittelalter, das in Südtirol in seiner frauenverachtenden, diskriminierenden Ausprägung auf die Spitze getrieben worden ist..." Sie wurden bereits darauf hingewiesen, dass das geltende Landesgesetz nicht zwischen männlichem und weiblichem Erben unterscheidet. Einfach trotzdem zu behaupten, das Höfegestz sei "frauenverachtend" ist eine Falschbehauptung wider besseres Wissen.
2. "Bislang hat der Verfassungsgerichtshof diesen Missstand einfach ignoriert..." Nein, hat er nicht. Der Verfassungsgerichtshof hat sich sich bereits 1957 zum Höfegesetz geäußert und es für verfassungsgemäß erklärt, siehe hier einschließlich Begründung: http://www.giurcost.org/decisioni/1957/0040s-57.html
3. Mit dem Autonomiekonvent hat die ganze Sache hinten und vorn und absolut und überhaupt und rein gar nichts zu tun. Das Höfegesetz ist ein stinknormales Landesgesetz, das jederzeit vom Landtag geändert werden kann, so sich eine Stimmenmehrheit findet.
4. "Das Motto lautet: Die Südtirol-Autonomie muss reformiert werden, aber wieso weiß niemand so genau." Es kann gut sein, dass Sie nicht so genau wissen, weshalb es einen Autonomie-Konvent braucht und um was sich der kümmern soll. Aber bitte schließen Sie nicht von sich auf andere.
Übrigens stört mich auch der eine oder andere Punkt am Höfegesetz (Stichpunkt: Hofstelle), aber man sollte versuchen, seine Kritikpunkte halbwegs sachlich und halbwegs informiert zu äußern...
Ach ohje, wenn schon, dann schlagen Sie mit Zorneswut wild um sich. Und Sie wollen einfach die Fakten nicht wahrnehmen.
Mag schon sein, dass das LG formal nicht mehr zwischen männlichen und weiblichen Erben unterscheidet, aber schauen Sie mal, wieviele Frauen und wie viele Männer die geschlossenen Höfe übernehmen! Lieber Herr Hofer: Es geht um die praktische Auswirkung eines Gesetzes und nicht um die formalen Bezeichnungen!
Und das Urteil des Verfassungsgerichtshofs, das Sie zitieren, ist doch der beste Beleg dafür, dass der Verfassungsgerichts in der Vergangenheit die Problematik rund um den geschlossenen Hof entweder nicht erfasst oder einfach ignoriert hat. Lesen Sie es mal genau durch.
Dass Sie vom Autonomiekonvent wenig Ahnung haben, nehmen wir gerne zur Kenntnis, aber bitte wischen Sie nicht deshalb berechtigte Kritik in einer herablassenden Art vom Tisch.
Ja klar: Nur Sie sind informiert, Sie wissen es besser... Alles klar... Grüße an den Bauernbund...
Der Bauernbund hat offenkundig übersehen, dass das Urteil des Verfassungsgerichtshofs aus 1957 über ein halbes Jahrhundert alt ist. In der Zwischenzeit hat sich doch ein bisschen was getan. Man kann nur hoffen, dass der Verfassungsgerichtshof das nächste Mal, wenn er mit diesem mittelalterlichen Relikt befasst wird, genauer hinsieht.
Nur so zur Info
In Italien kann der Verfassungsgerichtshof nicht von selbst aktiv werden, da muss schon eine Verhandlung im Gange sein bei welcher die verfassungsrechtliche Rechtmäßigkeit eines Gesetzes in Frage gestellt wird. Also ist die Behauptung "der Verfassungsgerichtshof" interessiert sich nicht" falsch bzw. ist das technisch unmöglich. Der Gerichtshof entscheidet wenn er eingeschaltet wird.
Habe soeben in den Nachrichten gehört, dass Herr Tiefenthaler den Landeshaushalt kritisiert hat und noch mehr Geld für die Wirtschaft möchte. Alsodie Landwirtschaft, die er primär vertritt, ist ohnehin fürstlich bedacht worden. Und das sind Steuergelder, die die Arbeitnehmer erwirtschaften.
Er schlägt im Gegenzug vor, bei der Bildung zu sparen. Ein Schelm, wer Böses sich dabei denkt!
Wie schon Frau Baur angemerkt hat: die Mindestkultureinheit kann dem Hofübernehmer gerne bleiben, aber das sind in Südtirol sicherlich nicht 6 ha Obstwiese. Zudem wären die Auszahlungsbeträge neu zu regeln und einem effektiven Marktwert anzunähern.
Dass die Bauernverbände in Italien sehr stark sind und enormen Einfluss auf den politischen Prozess haben, das ist zutreffend. Ob auf dieser Grundlage alles geht und die Grundrechte einfach ausgehebelt werden können, das ist eine andere Frage. In diesem Sinne wäre es tatsächlich angezeigt, wenn sich der Autonomiekonvent mit dieser Frage beschäftigen würde (und sich nicht in überflüssigen Bla-bla ergehen würde).
Argumente zwecklos... Der "geschlossene Hof" ist ein "mittelalterliches Relikt", "frauenverachtend" sowieso, verfassungswidrig ohne Zweifel, anderslautende Urteile des Verfassungsgerichtshofs sind bester Beleg dafür, dass selbiger die Problematik rund "um den geschlossenen Hof entweder nicht erfasst oder einfach ignoriert" hat, das Konstrukt widerspricht genau genommen sogar der "europäischen Grundrechtsordnung", er ermöglicht faktisch eine "Enterbung" und er ist auf jeden Fall im Autonomiekonvent zu behandeln, der sich ansonsten nur mit "überflüssigem Bla-bla" aufhält.
Haben Sie nicht gehört, dass die Mitglieder des Konvents selbst diesen mittlerweile für überflüssig erachten? Dass sie ihn als "Debattierclub" bezeichnet haben? Das massive Kritik von allerhöchster Ebene gekommen ist, vom früheren LH, der gedroht, diesen Club zu verlassen?
Sollten auch die "Dolomiten"lesen und nicht nur den "Landwirt".
Mich würde es eh nicht wundern, wenn auch in Südtirol aus den rot-roten Kreisen, denen oft die Ultrafeministinnen stammen, bald die Forderung nach 100% Erbschaftssteuer kommt. Dann bekommt keiner nichts alle sind gleich unglücklich und der Staat kann die Höfe 50/50 nach Männlein und Weiblein verteilen. Viel Spaß dann!
Sehr gut, Frau Baur! Eine
Sehr gut, Frau Baur! Eine Reform des geschlossenen Hofs ist tatsächlich überfällig. Aus dieser von Ihnen eingeleiteten Diskussion habe ich erfahren, dass es nirgendwo eine so rückständige Regelung zum geschlossenen Hof gibt, wie in Südtirol. Und das in einem Land wie Italien, das ansonsten eine der fortschrittlichsten und egalitärsten Erbrechtsordnungen Europas, ja weltweit hat. Das passt nicht zusammen.
Es ist gut, dass sich nun immer mehr Betroffene, aber auch sonstige Mitbürger mit einem natürlichen Rechtsempfinden, dagegen aussprechen.
Hoffen wir, dass Ihr Beitrag auch von der Landesregierung und vom Landtag gelesen wird und dass diese nun Initiativen in die Wege leiten, damit diese Regelung endlich außer Kraft gesetzt wird.
Ganz meine Meinung! Ein
Ganz meine Meinung! Ein extrem wichtiger Beitrag ist dies. Frage mich überhaupt, wieso es dieses erbärmliche Enterbungsinstrument überhaupt noch gibt. Beim geschlossenen Hof ist Südtirol in den 1960er Jahren stehen geblieben.
Diese Aussage kann so einfach
Diese Aussage kann so einfach nicht stehen gelassen werden. Wie bereits in der Diskussion zuvor oft erwähnt, würde in Südtirol die Landwirtschaft sterben bzw. sich auf einige wenige Großgrundbesitzer verteilen, wenn man die von ihnen angewandten Erbrechte bei uns durchsetzen würde... es handelt sich nun einmal um Immobilien, ohne Zweifel von hohem Wert, doch praktisch unverkäuflich, einmal durch die 10jährige Bindung welche das aktuelle Recht vorsieht, und zudem eben durch ihren hohen Wert an sich. Glauben sie wirklich ein Mensch kann es sich leisten eine Obstwiese oder einen kompletten Hof für mehrere Millionen Euro zu kaufen (Ganz zu schweigen von den momentan rekordverdächtigen niedrigen Preisen bei den Äpfeln). Liebe Magda Baur. Sie mögen eine entäuschte Weichende gewesen sein und wenn ihre Familie sie schlecht behandelt hat, so tut es mir leid. Aber auch wenn sie eine Wiese in gewisser Größe geerbt hätten, glauben sie wirklich sie hätten Millionen damit verdient. Durch ihre Vorstellungen hätten wir bald Zustände wie in Afrika, wo Konzerne die über das nötige Kleingeld verfügen sämtliches Land kaufen und wieder um geringes Geld verpachten um dann große Profite daraus zu schlagen. Ich möchte wissen wie sich dann die Diskussion hier dann anhören würde.
Ich werde auch bald ein sogenannter Weichender sein. Und ich hätte sogar die Möglichkeit mir gewisse Anteile zu erstreiten, da wir nicht alle Obstwiesen im gschlossenen Hof haben und somit einen Teil "walzend" haben. Doch niemals würde es mir einfallen meinem Bruder durch den Entzug seiner Gründe die Lebensgrundlage zu entziehen. Und ich hoffe ehrlich gesagt, dass er sie schließlich in den Hof integriert und er so zu einer unteilbaren Einheit wird. Den dass ist, meiner Meinung, ein entscheidendes Merkmal für einen Bauernhof.
In risposta a Diese Aussage kann so einfach di 1983 Flora
Was sollen diese
Was sollen diese unzusammenhängenden Aussagen? Wenn Frau Baur von den 6 ha einen erben würde, dann hätte sie einen Wert von ca. 700.000 € erhalten (in manchen Lagen auch mehr). Was sie damit macht, ist ihre Sache, ebenso wie es dann die Sache des Bruders ist, was er mit den restlichen 5 ha macht (die ca. 4.2 Millionen wert sind). So erhält sie praktisch nichts. Ist das gerecht?
Und was hat das mit Afrika zu tun. Das verstehe ich nicht. Wenn schon erinnert der geschlossene Hof an Afrika: Auch dort zählen Frauen nichts.
In risposta a Was sollen diese di Livia Minnea
Was sollen diese
Korrekteur Klammer (die 6 ha sind insgesamt 4,2 Millionen wert; der Bruder erhält somit einen Wert von ca. 3,5 Millionen).
In risposta a Was sollen diese di Livia Minnea
also wenn jemand einen Hof
also wenn jemand einen Hof mit 6ha hat, dann wird man mit ca. 300000€ ausbezahlt. Man kann natürlich anmerken, dass der Mensch an sich geldgierig ist, doch ich frage mich schon: Wie kann man da von Enterbung sprechen.
Denn mit dem Geld kann man glaube ich schon was anfangen.
Mit einem Hektar Obstbau kann man, auch wenn er mehr Wert ist, hingegen nicht viel anfangen. Er ist wie gesagt immobil. Man wird ihn schwer verkaufen, (Viel zu teuer), man kann ihn nicht bewirtschaften (Man hat nicht die Geräte), man hat ihn einfach höchstens verpachten und beleihen, doch jede Bank wird sich das gut überlegen und ihnen garantiert nicht denn effektiven Marktwert geben, weil die Bank natürlich genau weiß: Sie kann ihn nicht verkaufen.
Was die Aussage bezüglich Afrika betrifft, so war es auf das Thema Landraub bezogen. Das wenige alles besitzen, was bei uns Gottseidank nicht der Fall ist.
In risposta a also wenn jemand einen Hof di 1983 Flora
Also, was sind denn das
Also, was sind denn das wieder für widersprüchliche und unzusammenhängende Argumente! Ist jemand, der eine halbwegs gerechte Verteilung des Erbes verlangt, "geldgierig". Der Bruder erhält einen Hof im Wert von 4,2 Millionen, die Schwester eine Auszahlung von 0,3 Millionen und die Schwester ist geldgierig? Also, da hört sich bei mir alles auf.
Und was hat der Landraub in Afrika mit der Enterbung der "weichenden Erben" in Südtirol zu tun? Oder Moment mal: Hat er vielleicht tatsächlich etwas damit zu tun?
In risposta a Also, was sind denn das di Livia Minnea
Also ihr nicht eingehen auf
Also ihr nicht eingehen auf Argumente macht mich sprachlos. Die Sachlichkeit einer Diskussion ist hier schon sehr infrage erstellt. Bringen sie wenigstens ein paar Gegenargumente, mit ihren populistischen Aussagen tragen sie hier zu gar nichts bei bzw. erübrigt sich eine weitere Diskussion.
In risposta a Also ihr nicht eingehen auf di 1983 Flora
4,2 Millionen € zu 0,3
4,2 Millionen € zu 0,3 Millionen €. Das sind knallharte Fakten.
Und die drei Häuser, von den Frau Baur spricht und die ebenfalls an den Bruder gehen, sind dabei noch gar nicht berücksichtigt...
Und das halten Sie für gerecht?
Wir können auch über den Landraub in Afrika sprechen. Das bringt uns aber hier nicht weiter.
In risposta a 4,2 Millionen € zu 0,3 di Livia Minnea
Ich halte es für gerecht.
Ich halte es für gerecht. Denn der Eine (Hofübernehmer) hat die Taube auf dem Dach (Er wird das Geld nie sehen und muss sich zudem noch hoch verschulden, denn die Auszahlung macht immer der Hofübernehmer und nicht der Vater) und der Andere (Weichende) hat den Spatz in der Hand und kann sich mit dem ausbezahlten Geld sehr wohl eine sehr schöne Existenz aufbauen.
Alle Südtiroler Landwirte als LandRÄUBER zu bezeichnen oder auch nur in Verbindung zu bringen ist hingegen schon ein starkes Stück.
Ach ohje, es macht vermutlich
Ach ohje, es macht vermutlich wenig Sinn mit jemandem zu diskutieren, der in Zorneswut von einem isolierten 6-ha-und-3-Häuser-Fall ausgehend wie wild um sich schlägt, aber ich versuchs halt trotzdem noch ein letztes Mal...
1. "...dieses Relikt aus dem Mittelalter, das in Südtirol in seiner frauenverachtenden, diskriminierenden Ausprägung auf die Spitze getrieben worden ist..." Sie wurden bereits darauf hingewiesen, dass das geltende Landesgesetz nicht zwischen männlichem und weiblichem Erben unterscheidet. Einfach trotzdem zu behaupten, das Höfegestz sei "frauenverachtend" ist eine Falschbehauptung wider besseres Wissen.
2. "Bislang hat der Verfassungsgerichtshof diesen Missstand einfach ignoriert..." Nein, hat er nicht. Der Verfassungsgerichtshof hat sich sich bereits 1957 zum Höfegesetz geäußert und es für verfassungsgemäß erklärt, siehe hier einschließlich Begründung: http://www.giurcost.org/decisioni/1957/0040s-57.html
3. Mit dem Autonomiekonvent hat die ganze Sache hinten und vorn und absolut und überhaupt und rein gar nichts zu tun. Das Höfegesetz ist ein stinknormales Landesgesetz, das jederzeit vom Landtag geändert werden kann, so sich eine Stimmenmehrheit findet.
4. "Das Motto lautet: Die Südtirol-Autonomie muss reformiert werden, aber wieso weiß niemand so genau." Es kann gut sein, dass Sie nicht so genau wissen, weshalb es einen Autonomie-Konvent braucht und um was sich der kümmern soll. Aber bitte schließen Sie nicht von sich auf andere.
Übrigens stört mich auch der eine oder andere Punkt am Höfegesetz (Stichpunkt: Hofstelle), aber man sollte versuchen, seine Kritikpunkte halbwegs sachlich und halbwegs informiert zu äußern...
Ach ohje, wenn schon, dann
Ach ohje, wenn schon, dann schlagen Sie mit Zorneswut wild um sich. Und Sie wollen einfach die Fakten nicht wahrnehmen.
Mag schon sein, dass das LG formal nicht mehr zwischen männlichen und weiblichen Erben unterscheidet, aber schauen Sie mal, wieviele Frauen und wie viele Männer die geschlossenen Höfe übernehmen! Lieber Herr Hofer: Es geht um die praktische Auswirkung eines Gesetzes und nicht um die formalen Bezeichnungen!
Und das Urteil des Verfassungsgerichtshofs, das Sie zitieren, ist doch der beste Beleg dafür, dass der Verfassungsgerichts in der Vergangenheit die Problematik rund um den geschlossenen Hof entweder nicht erfasst oder einfach ignoriert hat. Lesen Sie es mal genau durch.
Dass Sie vom Autonomiekonvent wenig Ahnung haben, nehmen wir gerne zur Kenntnis, aber bitte wischen Sie nicht deshalb berechtigte Kritik in einer herablassenden Art vom Tisch.
Ja klar: Nur Sie sind informiert, Sie wissen es besser... Alles klar... Grüße an den Bauernbund...
In risposta a Ach ohje, wenn schon, dann di Livia Minnea
Der Bauernbund hat
Der Bauernbund hat offenkundig übersehen, dass das Urteil des Verfassungsgerichtshofs aus 1957 über ein halbes Jahrhundert alt ist. In der Zwischenzeit hat sich doch ein bisschen was getan. Man kann nur hoffen, dass der Verfassungsgerichtshof das nächste Mal, wenn er mit diesem mittelalterlichen Relikt befasst wird, genauer hinsieht.
In risposta a Ach ohje, wenn schon, dann di Livia Minnea
Nur so zur Info
Nur so zur Info
In Italien kann der Verfassungsgerichtshof nicht von selbst aktiv werden, da muss schon eine Verhandlung im Gange sein bei welcher die verfassungsrechtliche Rechtmäßigkeit eines Gesetzes in Frage gestellt wird. Also ist die Behauptung "der Verfassungsgerichtshof" interessiert sich nicht" falsch bzw. ist das technisch unmöglich. Der Gerichtshof entscheidet wenn er eingeschaltet wird.
Habe soeben in den
Habe soeben in den Nachrichten gehört, dass Herr Tiefenthaler den Landeshaushalt kritisiert hat und noch mehr Geld für die Wirtschaft möchte. Alsodie Landwirtschaft, die er primär vertritt, ist ohnehin fürstlich bedacht worden. Und das sind Steuergelder, die die Arbeitnehmer erwirtschaften.
Er schlägt im Gegenzug vor, bei der Bildung zu sparen. Ein Schelm, wer Böses sich dabei denkt!
Wie schon Frau Baur angemerkt
Wie schon Frau Baur angemerkt hat: die Mindestkultureinheit kann dem Hofübernehmer gerne bleiben, aber das sind in Südtirol sicherlich nicht 6 ha Obstwiese. Zudem wären die Auszahlungsbeträge neu zu regeln und einem effektiven Marktwert anzunähern.
Dass die Bauernverbände in Italien sehr stark sind und enormen Einfluss auf den politischen Prozess haben, das ist zutreffend. Ob auf dieser Grundlage alles geht und die Grundrechte einfach ausgehebelt werden können, das ist eine andere Frage. In diesem Sinne wäre es tatsächlich angezeigt, wenn sich der Autonomiekonvent mit dieser Frage beschäftigen würde (und sich nicht in überflüssigen Bla-bla ergehen würde).
Argumente zwecklos... Der
Argumente zwecklos... Der "geschlossene Hof" ist ein "mittelalterliches Relikt", "frauenverachtend" sowieso, verfassungswidrig ohne Zweifel, anderslautende Urteile des Verfassungsgerichtshofs sind bester Beleg dafür, dass selbiger die Problematik rund "um den geschlossenen Hof entweder nicht erfasst oder einfach ignoriert" hat, das Konstrukt widerspricht genau genommen sogar der "europäischen Grundrechtsordnung", er ermöglicht faktisch eine "Enterbung" und er ist auf jeden Fall im Autonomiekonvent zu behandeln, der sich ansonsten nur mit "überflüssigem Bla-bla" aufhält.
In risposta a Argumente zwecklos... Der di Albert Hofer
Haben Sie nicht gehört, dass
Haben Sie nicht gehört, dass die Mitglieder des Konvents selbst diesen mittlerweile für überflüssig erachten? Dass sie ihn als "Debattierclub" bezeichnet haben? Das massive Kritik von allerhöchster Ebene gekommen ist, vom früheren LH, der gedroht, diesen Club zu verlassen?
Sollten auch die "Dolomiten"lesen und nicht nur den "Landwirt".
Mich würde es eh nicht
Mich würde es eh nicht wundern, wenn auch in Südtirol aus den rot-roten Kreisen, denen oft die Ultrafeministinnen stammen, bald die Forderung nach 100% Erbschaftssteuer kommt. Dann bekommt keiner nichts alle sind gleich unglücklich und der Staat kann die Höfe 50/50 nach Männlein und Weiblein verteilen. Viel Spaß dann!
Das ist jetzt aber wirklich
Das ist jetzt aber wirklich nur mehr bla-bla, gut für den "Landwirt".
Schlagen wir "Mensch
Schlagen wir "Mensch ärgerdichnicht" für den "Goldenen Hosenträger" vor?