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Kahlschlag ist ungleich Rodung, d.h. die Gehölze wachsen wieder nach und das sollen sie natürlich auch.
Wichtig bei Ufergehölzen ist, dass diese biegbar sind, denn wenn sie brechen rufen sie Blockaden hervor, die Folge ist dann, dass die Bäche über ihre Ufer treten und Städte wie Meran überfluten können. Das ist ein Grund warum die Gehölze biegbar sein sollen.
Der nächste Grund ist, dass das Wasser durch biegbare Gehölze stark abgebremst wird. Wenn die Gehölze dicker sind biegen sich diese nicht und dadurch entstehen Verwirbelungen, die dann wieder Gehölze zu Fall bringen oder große Gesteinsblöcke bewegen.
Aus diesen Gründen schneidet man die Gehölze immer wieder zurück.
Ein gutes Buch in diesem Zusammenhang ist Prof. Florineths "Pflanzen statt Beton"
Danke für die Info und die Rodung von naturnaher Ufervegetation ist verboten (Naturschutzgesetz Art. 17). Kahlschläge führen zum vollkommenen Strukurverlust der Ufervegetation und wirken sich über das Pflegejahr hinaus negativ aus. Die Strukturaustattung ist wesentliche Voraussetzung für das Lebensraumangebot und die ökologische Wertigkeit.
Eine kleine Broschüre zum Thema mit Grundlagenwissen (aus Niederösterreich, wo Prof. Florineth tätig ist): http://www.noe.gv.at/Umwelt/Wasser/Publikationen/Fliessgewaesser_Brosch…
Sehr langer Text, der mit
Sehr langer Text, der mit "wie passt das zusammen?" anfängt.
einfache Gegenfrage: Können Bäume wählen? ;-)
Kahlschlag ist ungleich
Kahlschlag ist ungleich Rodung, d.h. die Gehölze wachsen wieder nach und das sollen sie natürlich auch.
Wichtig bei Ufergehölzen ist, dass diese biegbar sind, denn wenn sie brechen rufen sie Blockaden hervor, die Folge ist dann, dass die Bäche über ihre Ufer treten und Städte wie Meran überfluten können. Das ist ein Grund warum die Gehölze biegbar sein sollen.
Der nächste Grund ist, dass das Wasser durch biegbare Gehölze stark abgebremst wird. Wenn die Gehölze dicker sind biegen sich diese nicht und dadurch entstehen Verwirbelungen, die dann wieder Gehölze zu Fall bringen oder große Gesteinsblöcke bewegen.
Aus diesen Gründen schneidet man die Gehölze immer wieder zurück.
Ein gutes Buch in diesem Zusammenhang ist Prof. Florineths "Pflanzen statt Beton"
Antwort auf Kahlschlag ist ungleich von DervomBerge Tratzer
Danke für die Info und die
Danke für die Info und die Rodung von naturnaher Ufervegetation ist verboten (Naturschutzgesetz Art. 17). Kahlschläge führen zum vollkommenen Strukurverlust der Ufervegetation und wirken sich über das Pflegejahr hinaus negativ aus. Die Strukturaustattung ist wesentliche Voraussetzung für das Lebensraumangebot und die ökologische Wertigkeit.
Eine kleine Broschüre zum Thema mit Grundlagenwissen (aus Niederösterreich, wo Prof. Florineth tätig ist): http://www.noe.gv.at/Umwelt/Wasser/Publikationen/Fliessgewaesser_Brosch…