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Vielen Dank für diese Information Herr Franceschini.
Ich habe eine schriftliche Landtagsanfrage gestellt, weil unter diesem Begriff auf der Internetseite des Landes folgendes zu lesen ist:. "Die Anfrage mit schriftlicher Beantwortung ist das einfachste und von den Landtagsabgeordneten zum Einholen von Informationen und zur Kontrolle der Landesregierung am häufigsten verwendete Instrument: Sie besteht in der einfachen, an den Landeshauptmann oder an einen Landesrat/an eine Landesrätin gerichteten Frage, ob etwas der Wahrheit entspricht, ob der Landesregierung eine Nachricht zugekommen ist, ob die Landesregierung Beschlüsse zu bestimmten Angelegenheiten gefasst hat oder zu fassen beabsichtigt oder überhaupt im Ersuchen um Erklärungen oder Erläuterungen über die Tätigkeit der öffentlichen Verwaltung".
Also keine Pressemitteilung und keine öffentliche Behauptung meinerseits. Warum Sie einen Titel verwenden, um anschließend zu melden, dieses Wort käme gar nicht vor, entzieht sich meiner Logik. Weiterhin viel Erfolg und frohes Schaffen Walter Blaas
Fakenews: gesucht und gefunden:
Berichterstattung Homepage Konvent
"Ulrike Mahlknecht, die für die Landesabteilung Arbeit die Einhaltung des Proporzes bei den Staatsstellen überwacht, hat in der vierten Arbeitsgruppe auf die weiter bestehende Differenz zwischen zustehenden und zugewiesenen Stellen für die Minderheiten hingewiesen und vor einer Abschaffung oder Aufweichung der 1976 eingeführten Bestimmung gewarnt. In der fünften Arbeitsgruppe hat auch Jens Woelk, Professor für vergleichendes Verfassungsrecht an der Uni Trient, vor einer Aufweichung der Proporzbestimmungen, die es zum Teil schon gebe, gewarnt und die Bedeutung der Zweisprachigkeitspflicht betont." (https://www.konvent.bz.it/de/content/treffen-mit-experten-und-vorgaben-…)
Ausführungen Dr. Jens Woelk zu den Fragen Arbeitsgruppe 5 Autonomiekonvent/F100
" Eine wesentliche Frage ist, ob die Gleichgewichte, die man bei Einführung des Proporzes wiederherstellen wollte, mittlerweile erreicht worden sind? Und falls ja, sollte man deswegen auf seine Beibehaltung verzichten, ihn aussetzen oder dies zumindest in Teilbereichen tun (politische Frage)? Ist es vorstellbar, ihn bei Aussetzung im Falle des Auftretens neuer, starker Ungleichgewichte wieder einzusetzen? In der Praxis ist die sog. „flexible“ Handhabung des Proporzes seit längerem Realität (LG Nr. 40/1988 und Durchführungsverordnung dazu sowie Absatz 3 in Artikel 8 D.P.R. Nr. 752/1976). (Jens Woelk
aus https://www.konvent.bz.it/sites/default/files/atoms/files/f100_10-12-20…, S. 17)
Das geistige Niveau einiger
Das geistige Niveau einiger unserer Landespolitiker erschüttert mich immer wieder!
Vielen Dank für diese
Vielen Dank für diese Information Herr Franceschini.
Ich habe eine schriftliche Landtagsanfrage gestellt, weil unter diesem Begriff auf der Internetseite des Landes folgendes zu lesen ist:. "Die Anfrage mit schriftlicher Beantwortung ist das einfachste und von den Landtagsabgeordneten zum Einholen von Informationen und zur Kontrolle der Landesregierung am häufigsten verwendete Instrument: Sie besteht in der einfachen, an den Landeshauptmann oder an einen Landesrat/an eine Landesrätin gerichteten Frage, ob etwas der Wahrheit entspricht, ob der Landesregierung eine Nachricht zugekommen ist, ob die Landesregierung Beschlüsse zu bestimmten Angelegenheiten gefasst hat oder zu fassen beabsichtigt oder überhaupt im Ersuchen um Erklärungen oder Erläuterungen über die Tätigkeit der öffentlichen Verwaltung".
Also keine Pressemitteilung und keine öffentliche Behauptung meinerseits. Warum Sie einen Titel verwenden, um anschließend zu melden, dieses Wort käme gar nicht vor, entzieht sich meiner Logik. Weiterhin viel Erfolg und frohes Schaffen Walter Blaas
League of morons:
League of morons:
https://www.youtube.com/watch?v=zwJFsjKZ360
Fakenews: gesucht und
Fakenews: gesucht und gefunden:
Berichterstattung Homepage Konvent
"Ulrike Mahlknecht, die für die Landesabteilung Arbeit die Einhaltung des Proporzes bei den Staatsstellen überwacht, hat in der vierten Arbeitsgruppe auf die weiter bestehende Differenz zwischen zustehenden und zugewiesenen Stellen für die Minderheiten hingewiesen und vor einer Abschaffung oder Aufweichung der 1976 eingeführten Bestimmung gewarnt. In der fünften Arbeitsgruppe hat auch Jens Woelk, Professor für vergleichendes Verfassungsrecht an der Uni Trient, vor einer Aufweichung der Proporzbestimmungen, die es zum Teil schon gebe, gewarnt und die Bedeutung der Zweisprachigkeitspflicht betont." (https://www.konvent.bz.it/de/content/treffen-mit-experten-und-vorgaben-…)
Ausführungen Dr. Jens Woelk zu den Fragen Arbeitsgruppe 5 Autonomiekonvent/F100
" Eine wesentliche Frage ist, ob die Gleichgewichte, die man bei Einführung des Proporzes wiederherstellen wollte, mittlerweile erreicht worden sind? Und falls ja, sollte man deswegen auf seine Beibehaltung verzichten, ihn aussetzen oder dies zumindest in Teilbereichen tun (politische Frage)? Ist es vorstellbar, ihn bei Aussetzung im Falle des Auftretens neuer, starker Ungleichgewichte wieder einzusetzen? In der Praxis ist die sog. „flexible“ Handhabung des Proporzes seit längerem Realität (LG Nr. 40/1988 und Durchführungsverordnung dazu sowie Absatz 3 in Artikel 8 D.P.R. Nr. 752/1976). (Jens Woelk
aus https://www.konvent.bz.it/sites/default/files/atoms/files/f100_10-12-20…, S. 17)