Landesverwaltung
Ressortdirektor Franz Weber kündigt seinen Abgang zu Jahresende an. Es ist in Wirklichkeit eine Nichtmeldung. Die Hintergründe eines nicht ganz freiwilligen Abganges.
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Ressort Raumen… Mer, 04/05/2023 - 14:11

Im Sinne des Art. 53 Absatz 16-ter des gesetzesvertretenden Dekretes vom 30. März 2001, Nr. 165 darf die Führungskraft, nach Beendigung ihres Dienstverhältnisses, drei Jahre lang keine abhängige oder selbständige Arbeit für jene privaten Rechtssubjekte leisten, denen gegenüber sie in den letzten drei Dienstjahren für die Landesverwaltung hoheitliche oder rechtsgeschäftliche Befugnisse ausgeübt hat.
Das Ressort Raumentwicklung, Landschaft und Landesdenkmalamt hat die LAND Italia Srl mit der wissenschaftlichen Betreuung der Tagung "Destination Landschaft" beauftragt. Es besteht kein Grund für den Ressortdirektor im Sinne des durch den Artikel unterstellten Handelns im Widerspruch zu geltenden Gesetzen zu handeln.

- Frank Weber, Ressortdirektor

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