Bozner Bauten
Dieser Artikel ist für dich kostenlos. Unabhängiger Journalismus in Südtirol braucht aber deine Unterstützung. Wir würden uns daher freuen, wenn du ein SALTO Abo abschließen würdest. Vielen Dank!
Jetzt S+ abonnieren!Dieser Artikel ist für dich kostenlos. Unabhängiger Journalismus in Südtirol braucht aber deine Unterstützung. Wir würden uns daher freuen, wenn du ein SALTO Abo abschließen würdest. Vielen Dank!
Jetzt S+ abonnieren!
"schwerwiegende Mehrbelastung
„schwerwiegende Mehrbelastung“
Ja genau! Wer’s glaubt wird selig. Hätte es keine Rekurse, Prozesse und Anwälte gegeben wenn alle Wohnungen doch geförderter Wohnbau wären? Wohl kaum. Die Leute im Kondominium wollen sich einfach nicht die Sicht auf die Talferwiesen versperren lassen und dadurch einen empfindlichen Wertverlust ihrer Immobilie. Also bitte, machen wir nicht aus Leuten die ihre eigenen Interessen vertreten gute Samariter. Ist ja nichts falsches daran. Jeder würde in dieser Situation alle Hebel im Bewegung setzen um sein eigenes Hab und Gut zu schützen.
Der restliche Artikel ist ziemlich interessant. Schon lustig wie die Stadtverwaltung so arbeitet, mal sehen was die Staatsanwaltschaft dazu sagt.
Die detailliert beschriebene
Die detailliert beschriebene und mit viel Aufwand zusammengetragene Chronik sollte auf Missstände politischer und verwaltungstechnischer Natur hinweisen und eine Lanze für das Kondominium „Verena“ brechen.
Was einem sehr abgeht, ist, dass man nicht wahrhaben will, dass so über 50 Familien in den Schlamassel hineingezogen werden.
Für die entstandenen Umstände können die betroffenen Genossenschaften am allerwenigsten.
Sie bestehen aus Angehörigen des sog. „Mittelstandes“, die endlich die Chance haben, im Rahmen einer Genossenschaft zu einem Eigenheim zu kommen.
Hier geht es eigentlich nur um vermeintlich politische Verfehlungen, um juristische Einwände und um den „verwehrten“ Blick der obersten Stockwerke des Nachbarwohnhauses auf Promenade und Rosengarten.
Herr Filippi beharrt weiterhin auf immer denselben, bereits abgewiesenen Argumenten, und die Nachbarn glauben doch nicht selbst ernsthaft daran, dass sie den freien Blick für immer und ewig gepachtet hätten in der Annahme, das brachliegende Grundstück vor ihnen würde niemals einer Umwidmung als Baugrund zugeführt werden.