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Verkehrte VERKEHRs- und
Verkehrte VERKEHRs- und URBANISTIK-PLANUNG der Stadt Bozen.
In risposta a Verkehrte VERKEHRs- und di Josef Fulterer
Nein, unachtsamer Lkw-Fahrer.
Nein, unachtsamer Lkw-Fahrer.
In risposta a Nein, unachtsamer Lkw-Fahrer. di Manfred Klotz
Unachtsamkeit, bestimmt!
Unachtsamkeit, bestimmt!
Nur ich seh bei der Zufahrt hinter dem Twenty keine max. Höhenangabe auf Google Maps.
evtl. steht ja jetzt ein Schild da, aber daran gehindert einzufahren, würde ein LKW nicht.
Ist er erstmal auf die EisackUferstrasse eingefahren und befindet sich unter der Brücke, wo soll er dann hin?
Wenden oder Rückwärts ausfahren, stellen jetzt nicht unbedingt eine Alternative dar, wenn überhaupt möglich.
In risposta a Unachtsamkeit, bestimmt! di Markus Dettori
Art. 61 der
Art. 61 der Straßenverkehrsordnung sieht von vorneherein eine maximale Höhe von 4 Metern für Fahrzeuge oder Fahrzeugen plus Ladung vor. Alles was darüber hinausgeht ist ein Sondertransport, der genehmigt werden muss, um eben Routen anzugeben, wo so etwas nicht passieren kann. Eine Höhenangabe entlang von Straßen ist nur nötig, wenn Hindernisse die Durchfahrt entgegen der maximal zugelassenen Höhe (oder auch die maximale Breite) nicht erlauben.
Ist die Brücke überhaupt
Ist die Brücke überhaupt fixiert gewesen
Vielleicht liegt es auch nur
Vielleicht liegt es auch nur am fehlenden „r“ im Titel?