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Zivil- und strafrechtliche Verfahren
sind unabhängig voneinander zu betrachten. So kann es sein dass strafrechtlich eine Tat verjährt ist, zivilrechtlich aber nicht.
Somit brauch man hier die Tatsache, dass eine Schadensersatzzahlung zugebilligt wurde trotz nicht erfolgtem Schuldspruch, als nichts besonderes darzustellen.
Zumindest um eines brauchen wir uns keine Sorgen machen, und zwar dass Don Carli auf Grund vom Geldmangel sich keine gute Rechtsvertretung leisten konnte.
don carli
ich will dass das verfahren don carli noch einemal aufgerollt und zwar sofort und das von vorne und nicht von hinten.
Bernhard
misleading
ich finde den artikel etwas misleading, meines wissens nach wurde don carli nicht im substantiellen sinne freigesprochen sondern das kassationsgericht hat die straftat als verjährt erklärt und bestimtm dass zivilrechtlich ein schadensersatz geschuldet ist. daher stimme ich mit gorgias überein.
don carli
Geld stinkt nicht, die ganze Geschichte aber schon.