Neues Gesetz
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Ein völliger Schmarrn...
Ein völliger Schmarrn... warum soll die Ausrede, man habe das Auto verliehen, der Vergangenheit angehören? Ich kann ja einfach behaupten, ich hätte das Fahrzeug jemandem für fünf (oder 29) Tage geliehen und deshalb auch nicht eintragen lassen. Dieses Gesetz bietet wieder einmal nichts anderes als Verunsicherung und öffnet der Willkür Tür und Tor — aber das sind wir ja inzwischen gewohnt. Und lehnen uns auch niemals auf.
So ein Blödsinn kann es nur
So ein Blödsinn kann es nur in Italien geben. Bei jeden stärkeren Unwetter gibt es Schäden in Millionenhöhe und oft muss sogar jemand sterben, aber anstatt dort für mehr Sicherheit die geeigneten Gesetze und Verordnungen zu schaffen, geht man wieder mal den Autofahrern auf den Keks. Sahnehäubchen der ganzen Geschichte: das neue Gesetz ist so bescheuert geschrieben (30 Tage Nutzung ohne Meldepflicht), dass die Ausreden von vorher genau so genutzt werden können.
Die Regelung empfinde ich -
Die Regelung empfinde ich - fürwahr - als unsinnig, wenngleich deren Anwendungsbereich sehr klein sein dürfte und die konkrete Anwendung an der Realität scheitern wird. Dennoch steht es außer Frage, dass es besser gewesen wäre, den eigentlichen Grund dieser Regelung zu beseitigen, nämlich jene Norm, die besagt, dass jemand, dessen Auto bei einer Gesetzesübertretung beobachtet, aber nicht sofort von einem Polizeiorgan aufgehalten wurde (z.B. beim Überfahren einer Kreuzung trotz Rotzeichen), sich durch die vermeintliche Unwissenheit ob der fahrenden Person dem Punktentzug entzieht kann.
Trotzdem, ich bezweifle, dass diese Art der Regelung nur ein italienischer Gesetzgeber erfinden kann. Schließlich existiert bereits eine ähnliche Regelung auf EU- Ebene, die vorschreibt, wann jemand, der seinen Wohnsitz in ein anderes EU- Land verlegt, sein Auto auch in diesem Land anzumelden hat (v.a. zwecks der Straßenbenutzungs- bzw. Autosteuern).
Hierzu folgender Link: http://europa.eu/youreurope/citizens/vehicles/registration/taxes/index_…
Kurz gesagt: Wer seinen Wohnsitz länger als 6 Monate (am Stück) in ein anderes EU- Land verlegt muss sein Auto in diesem Land anmelden. Problem: dieser Regelung kann man sich leicht entziehen, indem man das Auto einer anderen Person „überschreibt“ (z.B. ich ziehe für 9 Monate nach Österreich, möchte mir aber nicht die Mühe antun mein Auto mit italienischem Kennzeichen auch in Österreich anzumelden um es nach meiner Rückkehr wieder in Italien anzumelden; Lösung: ich übertrage mein Auto an ein Familienmitglied, dass in Italien ansässig ist; jetzt muss ich nur noch aufpassen, dass die österreichische Polizei mich nicht andauernd aufhält und draufkommt, dass ich 6 Monate, ohne Unterbrechung, in Österreich, mit demselben Auto, gefahren bin; gibt’s nicht? Falsch! Z.B. die Kärntner Polizei und italienische Arbeitnehmer in Kärnten wissen ein Lieb davon zu singen).
Und nun der Hammer: Wer für weniger als 6 Monate seinen Wohnsitz ins EU- Ausland verlegt, muss sein Auto nicht im Gastland anmelden. Aber, in diesem Fall darf man sein Auto nicht einer Person leihen, die selbst ihren Wohnsitz in diesem EU- Land hat (außer man sitzt selber mit im Auto).
Antwort auf Die Regelung empfinde ich - von Stephan Kerschbaumer
Ich vergaß: In letztem Fall
Ich vergaß: In letztem Fall darf man sein Auto Freunden und Verwandten leihen, wenn diese zu Besuch sind und ihren Wohnsitz nicht im selben Gastland haben.
Antwort auf Die Regelung empfinde ich - von Stephan Kerschbaumer
Obwohl mich bei der EU dass
Obwohl mich bei der EU dass auch nicht sonderlich wundert, glaube ich aber schon dass es irgendwo Sinn macht wenn es eine Regelung für Leute gibt die in ein anderes Land ziehen. Es stellt sich mir da schon die Frage ab wann ich mein Auto ummelden muss. Vielleicht wäre ein Jahr besser als sechs Monate darüber kann man streiten.
Wer verlegt den seinen Wohnsitz im Ausland für weniger als 6 Monate? Da kann ich die Regel gut verstehen, denn das stinkt gewaltig nach Steuerflucht. Bei einem Ferrari, oder fetten Jaguar könnte ich so ohne Probleme mein Auto im billigsten Land anmelden und munter bei mir zu Hause weiterfahren.
Antwort auf Obwohl mich bei der EU dass von Mensch Ärgerdi…
Natürlich ist die EU-
Natürlich ist die EU- Regelung v.a. auf die Straßenbenutzungssteuern ausgelegt (wer mehr als 6 Monate seinen Wohnsitz in ein und demselben EU- Land hat, der benutzte in jenem Jahr mehrheitlich die Straßen dieses Landes und sollte daher auch an der Instandhaltung derselben teilnehmen (daher die Frist der 6 Monate, die nicht willkürlich ist)). Des weiteren liegt auch das Interesse vor Vergehen gegen die Straßenverkehrordnung effektiver zu ahnden (dies ist leichter wenn das Auto in jenem Land angemeldet ist, in dem das Vergehen begangen wurde).
Ich bemängele nicht, dass die EU diese Regelung getroffen hat (sie ist notwendig), sondern die Art und Weise wie sie formuliert ist und daher an der Realität scheitert. So z.B. wüsste ich aus dem Stegreif (die Sache ist also rein subjektiv) ein Dutzend Autos mit ausländischem Kennzeichen, die seit Monaten in Brixen unterwegs sind (und daher eigentlich in Italien anzumelden wären). Die Regelung ist schwierig anzuwenden, da sie große Schlupflöcher bietet. Z.B. hat die Kärntner Polizei über Wochen hinweg Autos mit italienischen Kennzeichen aufgehalten und kontrolliert, um feststellen zu können ob deren „effektive Halter“ nicht bereits seit 6 Monaten in Österreich unterwegs sind und somit ihr Auto eigentlich anmelden mussten. Das ist dann eben eine Sache der Relation zwischen Aufwand und Erfolg.
Hinzu kommt, dass vielleicht so mancher Polizist (ob Gemeinde- oder Staatspolizist, aber auch Carabiniere) von dieser Regelung gar nichts weiß.
So ähnlich trifft das auch auf die neue italienische Regelung zu. Sie ist unsinnig, meiner Meinung nach. Sie ist es zu allererst, weil die Regelung, auf der sie aufbaut (also das mit dem Punkteabzug), sinnlos ist. Sie ist es aber auch, weil es für die Polizeiorgane schwierig sein dürfte den Nachweis zu erbringen, dass eine Person dasselbe Auto an 30 darauffolgenden Tagen benutzte, obwohl sie nicht dessen Halter ist, es sei denn man macht flächendeckende Kontrollen (wie oben beschrieben) oder man hat es auf auf jemand ganz bestimmten abgesehen (hierzu die Willkür, die bereits pervasion angesprochen hat).
PS: Es dürfte viele Menschen geben, die für weniger als 6 Monate ihren Wohnsitz in ein anderes EU- Land verlegen. Am Beispiel Südtirols könnte man bei den vielen ErntehelferInnen anfangen, die auch in diesem Herbst an der Südtiroler Apfelernte mitgearbeitet haben; dazu kommen die vielen Saisonkräfte, die Winter wie Sommer in den hießigen Hotels, Restaurants, Almhütten und anderen Gastbetrieben arbeiten; aber auch Lehrende und ProfessorInnen, die - für wenige Wochen - an der Uni Bozen unterrichten und/oder forschen, ...
Immer wieder diese hirnlosen
Immer wieder diese hirnlosen Gesetze, die sich nicht korrekt umsetzen lassen oder leicht zu umgehen sind. In Italien gibt es das Sprichwort „Fatta la legge, trovato l’inganno“.
Anscheindend trifft dieser Erfindungsreichtum nur für den „durchschnittlichen“ Italiner zu. Jene die die Gesetzte machen müssen dermaßen ehrliche und schlichte Gemüter sein, dass ihnen nicht vorher auffällt was sie dabei sind zu verzapfen.