Gastkommentar
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Danke Herr Staffler für die
Danke Herr Staffler für die Berichterstattung.
Dieses Urteil gibt dem Umweltschutz und Leuten die sich dafür einsetzen starken Rückenwind.
Seien Sie ehrlich Herr
Seien Sie ehrlich Herr Staffler, es handelt sich nicht um eine Bestätigung des Rechts auf freie Meinungsäußerung - die zu keiner Zeit in Gefahr war, sondern um eine juristische Erwägung, nämlich die, dass Schiebel keine identifizierte oder identifizierbare Person angesprochen hat und damit - laut einem Urteil des Kassationsgerichts von 2019 - der Tatbestand der üblen Nachrede nicht gegeben ist. Mal schauen, ob der Staatsanwalt in Berufung geht.