Das Gericht muss die Zwangsvorführung des letzten Klägers anordnen. Der Prozess gegen Karl Bär gerät zur Farce und wird nicht nur für Südtirols Bauern zum Eigentor.
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Da die deutschen Konzerne Bayer und BASF zu den größten Pestizidherstellern der Welt gehören, wäre es doch sinnvollerer, sich als Abgeordneter im Deutschen Bundestag auf eine Klage mit den Herstellern von Pestiziden einzulassen ;)
Da die deutschen Konzerne Bayer und BASF zu den größten Pestizidherstellern der Welt gehören, wäre es doch sinnvollerer, sich als Abgeordneter im Deutschen Bundestag auf eine Klage mit den Herstellern von Pestiziden einzulassen ;)
man muss auch wissen, dass dieses “Münchner Umweltinstitut” kein öffentliches und unabhängiges “Institut” ist, sondern ein Verein, der vorwiegend durch Spenden finanziert ist.
Kampagnen, um Spenden zu generieren, benötigen Emotionen, da hilft es nicht, auf die eigene Industrie zu zeigen.
Schade, dass der Artikel diese wesentlichen Elemente ausklammert.
... für solches konstruiertes Ping-Pong-Spiel abseits der Thematik bin ich nicht zu haben.
Sie haben meinen Beitrag schon richtig verstanden.
Guten Abend.
Ich habe Ihren Beitrag so verstanden, dass Sie im Artikel einen Hinweis auf die Rechtsform des Umweltinstitutes vermissen. Abseits der Thematik ist das in der Tat.
“Münchner Umweltinstitut” kein öffentliches und unabhängiges “Institut” ist"
= Die Bezeichnung „Institut“ ist nicht geschützt. Grundsätzlich kann also jede Person ein Institut gründen. Voraussetzung ist jedoch, dass es sich um eine wissenschaftliche, wirtschaftliche, kulturelle oder künstlerische Einrichtung handelt.
Und als Verein ist man im jeden Fall "öffentlich"
und "unabhängig" ach ja wer ist das schon...
@Thoma - In Deutschland ist nur ein eingetragener Verein e.V. rechtsfähig, nicht jeder Verein ist also per se rechtsfähig. Das UI ist ein e.V. daher hat er Rechtsform, das ist richtig.
Allerdings bin ich sicher, dass Sie schon verstanden haben, was Peter Gasser sagen wollte, denn er hat es klar geäußert. Sie haben sicher die Umtriebe auf der Homepage des UI zur Zeit als das "Wunder von Mals" Hochzeit hatte verfolgt. Dann haben Sie bemerkt um was es da gegangen ist.
Was an diesem Verfahren wirklich stört, ist das Verhalten des UI, das es als Angriff auf die Meinungsfreiheit verkauft. Das stimmt aber in keinem Fall. Es geht um Verleumdung und Markenrechtsverletzung. Der erste Anklagepunkt wird kaum zu belegen sein (aber aufgrund einer juristischen Spitzfindigkeit, wie schon bei Schiebel), der zweite ist hingegen evident.
Eine Markenrechtsverletzung besteht, wenn eine Marke vorrangig aus kommerziellen Interessen verwendet oder in Teilen imitiert wird. Wird es aus pädagogischen, künstlerischen oder politischen Gründen getan, oder wie in diesem konkreten Fall, eine Marke wird parodiert, um eine politische Aussage zu treffen, ist das legitim. Werden juristische Geschütze aufgefahren, um dies zu unterbinden, ist das ein Angriff auf die Meinungsfreiheit.
@Gorgias - Nein, das stimmt nicht. Eine Markenrechtsverletzung liegt immer dann vor, wenn man keine Genehmigung hat sie zu benutzen. Das Interesse des Markeninhabers, dass seine Marke nicht negativ benutzt wird, dürfte schon klar sein. Das hat nichts mit Parodie zu tun.
Wenn der Anklagepunkt nicht zu belegen sein wird, dann sollten Sie vielleicht von Formulierungen wie"evident" und "in keinem Fall" Abstand nehmen. Auch wäre dann noch interessant zu wissen, was für ein Rechtsinteresse der Bauer aus Naturns an den Markenrechten der Südtirolwerbung hat.
Es geht eigentlich nur noch darum, dass wir hier über diese Geschichte schreiben, weil die Bauernlobby das UI angezeigt hatte und diesem dadurch räumlich und zeitlich eine riesige Projektionsfläche geboten hat. Auch handelt der Artikel davon, dass das mittlerweile fast alle verstanden haben.
Lesen Thoma, genauer lesen. Der ZWEITE Anklagepunkt ist evident steht da. Der ERSTE ist nicht zu belegen, weil das Gericht wahrscheinlich keinen klar umrissenen Adressaten für die Verleumdung erkennt.
Wer sagt, dass der Bauer ein Rechtsinteresse an der Markenrechtsverletzung hat? Wohl eher an der Verleumdung.
Über diese Geschichte wird auch deshalb geschrieben, weil das UI sie dauernd aufwärmt.
Die Geschichte wird bei jedem Prozesstermin aufgewärmt. Ohne Prozess wäre die Sache längst vergessen, unabhängig von der Rechtsform des UI. Fast alle haben das mittlerweile verstanden.
Wenn Sie sich recht erinnern, waren die Anwälte beiter Parteien dabei einen Vergleich auszuhandeln, den das UI mit seiner Pressemitteilung zunichte machte. Kampf für den Umweltschutz in Ehren, aber es ist nicht von der Hand zu weisen, dass das UI große Verantwortung dafür trägt, dass es nicht zu einer außergerichtlichen Einigung gekommen ist.
Da die deutschen Konzerne
Da die deutschen Konzerne Bayer und BASF zu den größten Pestizidherstellern der Welt gehören, wäre es doch sinnvollerer, sich als Abgeordneter im Deutschen Bundestag auf eine Klage mit den Herstellern von Pestiziden einzulassen ;)
Da die deutschen Konzerne
Da die deutschen Konzerne Bayer und BASF zu den größten Pestizidherstellern der Welt gehören, wäre es doch sinnvollerer, sich als Abgeordneter im Deutschen Bundestag auf eine Klage mit den Herstellern von Pestiziden einzulassen ;)
Antwort auf Da die deutschen Konzerne von Andrea Pichler
man muss auch wissen, dass
man muss auch wissen, dass dieses “Münchner Umweltinstitut” kein öffentliches und unabhängiges “Institut” ist, sondern ein Verein, der vorwiegend durch Spenden finanziert ist.
Kampagnen, um Spenden zu generieren, benötigen Emotionen, da hilft es nicht, auf die eigene Industrie zu zeigen.
Schade, dass der Artikel diese wesentlichen Elemente ausklammert.
Antwort auf man muss auch wissen, dass von Peter Gasser
Auf die Rechtsform kommt es
Auf die Rechtsform kommt es nicht an. Wie wäre die Aktion des Umweltinstitutes verlaufen, wenn dieses eine GmbH & Co. KGaA wäre?
Antwort auf Auf die Rechtsform kommt es von Ludwig Thoma
Wer spricht von der
Wer spricht von der "Rechtsform"?
Allein Sie.
.
Sie haben meinen Kommentar bestimmt richtig interpretiert,
da dieser klar verständlich ist - die Frage erachte ich daher als rein rhetorisch.
Antwort auf Wer spricht von der von Peter Gasser
"... sondern ein Verein".
"... sondern ein Verein". Verein ist die Rechtsform.
Antwort auf "... sondern ein Verein". von Ludwig Thoma
... für solches konstruiertes
... für solches konstruiertes Ping-Pong-Spiel abseits der Thematik bin ich nicht zu haben.
Sie haben meinen Beitrag schon richtig verstanden.
Guten Abend.
Antwort auf ... für solches konstruiertes von Peter Gasser
Ich habe Ihren Beitrag so
Ich habe Ihren Beitrag so verstanden, dass Sie im Artikel einen Hinweis auf die Rechtsform des Umweltinstitutes vermissen. Abseits der Thematik ist das in der Tat.
Antwort auf Ich habe Ihren Beitrag so von Ludwig Thoma
“Münchner Umweltinstitut”
“Münchner Umweltinstitut” kein öffentliches und unabhängiges “Institut” ist"
= Die Bezeichnung „Institut“ ist nicht geschützt. Grundsätzlich kann also jede Person ein Institut gründen. Voraussetzung ist jedoch, dass es sich um eine wissenschaftliche, wirtschaftliche, kulturelle oder künstlerische Einrichtung handelt.
Und als Verein ist man im jeden Fall "öffentlich"
und "unabhängig" ach ja wer ist das schon...
@Thoma - In Deutschland ist
@Thoma - In Deutschland ist nur ein eingetragener Verein e.V. rechtsfähig, nicht jeder Verein ist also per se rechtsfähig. Das UI ist ein e.V. daher hat er Rechtsform, das ist richtig.
Allerdings bin ich sicher, dass Sie schon verstanden haben, was Peter Gasser sagen wollte, denn er hat es klar geäußert. Sie haben sicher die Umtriebe auf der Homepage des UI zur Zeit als das "Wunder von Mals" Hochzeit hatte verfolgt. Dann haben Sie bemerkt um was es da gegangen ist.
Was an diesem Verfahren wirklich stört, ist das Verhalten des UI, das es als Angriff auf die Meinungsfreiheit verkauft. Das stimmt aber in keinem Fall. Es geht um Verleumdung und Markenrechtsverletzung. Der erste Anklagepunkt wird kaum zu belegen sein (aber aufgrund einer juristischen Spitzfindigkeit, wie schon bei Schiebel), der zweite ist hingegen evident.
Antwort auf @Thoma - In Deutschland ist von Manfred Klotz
Eine Markenrechtsverletzung
Eine Markenrechtsverletzung besteht, wenn eine Marke vorrangig aus kommerziellen Interessen verwendet oder in Teilen imitiert wird. Wird es aus pädagogischen, künstlerischen oder politischen Gründen getan, oder wie in diesem konkreten Fall, eine Marke wird parodiert, um eine politische Aussage zu treffen, ist das legitim. Werden juristische Geschütze aufgefahren, um dies zu unterbinden, ist das ein Angriff auf die Meinungsfreiheit.
Antwort auf Eine Markenrechtsverletzung von gorgias
@Gorgias - Nein, das stimmt
@Gorgias - Nein, das stimmt nicht. Eine Markenrechtsverletzung liegt immer dann vor, wenn man keine Genehmigung hat sie zu benutzen. Das Interesse des Markeninhabers, dass seine Marke nicht negativ benutzt wird, dürfte schon klar sein. Das hat nichts mit Parodie zu tun.
Antwort auf @Gorgias - Nein, das stimmt von Manfred Klotz
Setzen Sie sich bitte mit der
Setzen Sie sich bitte mit der aktuellen Rechtslage auseinander.
Antwort auf @Thoma - In Deutschland ist von Manfred Klotz
Wenn der Anklagepunkt nicht
Wenn der Anklagepunkt nicht zu belegen sein wird, dann sollten Sie vielleicht von Formulierungen wie"evident" und "in keinem Fall" Abstand nehmen. Auch wäre dann noch interessant zu wissen, was für ein Rechtsinteresse der Bauer aus Naturns an den Markenrechten der Südtirolwerbung hat.
Es geht eigentlich nur noch darum, dass wir hier über diese Geschichte schreiben, weil die Bauernlobby das UI angezeigt hatte und diesem dadurch räumlich und zeitlich eine riesige Projektionsfläche geboten hat. Auch handelt der Artikel davon, dass das mittlerweile fast alle verstanden haben.
Antwort auf Wenn der Anklagepunkt nicht von Ludwig Thoma
Lesen Thoma, genauer lesen.
Lesen Thoma, genauer lesen. Der ZWEITE Anklagepunkt ist evident steht da. Der ERSTE ist nicht zu belegen, weil das Gericht wahrscheinlich keinen klar umrissenen Adressaten für die Verleumdung erkennt.
Wer sagt, dass der Bauer ein Rechtsinteresse an der Markenrechtsverletzung hat? Wohl eher an der Verleumdung.
Über diese Geschichte wird auch deshalb geschrieben, weil das UI sie dauernd aufwärmt.
Antwort auf Lesen Thoma, genauer lesen. von Manfred Klotz
Die Geschichte wird bei jedem
Die Geschichte wird bei jedem Prozesstermin aufgewärmt. Ohne Prozess wäre die Sache längst vergessen, unabhängig von der Rechtsform des UI. Fast alle haben das mittlerweile verstanden.
Antwort auf Die Geschichte wird bei jedem von Ludwig Thoma
Wenn Sie sich recht erinnern,
Wenn Sie sich recht erinnern, waren die Anwälte beiter Parteien dabei einen Vergleich auszuhandeln, den das UI mit seiner Pressemitteilung zunichte machte. Kampf für den Umweltschutz in Ehren, aber es ist nicht von der Hand zu weisen, dass das UI große Verantwortung dafür trägt, dass es nicht zu einer außergerichtlichen Einigung gekommen ist.
Antwort auf Wenn Sie sich recht erinnern, von Manfred Klotz
Ob das klug war oder nicht,
Ob das klug war oder nicht, darüber kann man diskutieren. Anlass war aber auch hier die Anzeige.
Falls Sie interessiert, wie die Resonanz in Deutschland ist, hier eine gute halbe Stunde:
https://www.zdf.de/dokumentation/planet-e/planet-e-gegen-gift-100.html