Pestizidprozess
Das Gericht muss die Zwangsvorführung des letzten Klägers anordnen. Der Prozess gegen Karl Bär gerät zur Farce und wird nicht nur für Südtirols Bauern zum Eigentor.
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Andrea Pichler Sa., 30.10.2021 - 15:09

Da die deutschen Konzerne Bayer und BASF zu den größten Pestizidherstellern der Welt gehören, wäre es doch sinnvollerer, sich als Abgeordneter im Deutschen Bundestag auf eine Klage mit den Herstellern von Pestiziden einzulassen ;)

Sa., 30.10.2021 - 15:09 Permalink
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Andrea Pichler Sa., 30.10.2021 - 15:09

Da die deutschen Konzerne Bayer und BASF zu den größten Pestizidherstellern der Welt gehören, wäre es doch sinnvollerer, sich als Abgeordneter im Deutschen Bundestag auf eine Klage mit den Herstellern von Pestiziden einzulassen ;)

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Peter Gasser Sa., 30.10.2021 - 15:28

Antwort auf von Andrea Pichler

man muss auch wissen, dass dieses “Münchner Umweltinstitut” kein öffentliches und unabhängiges “Institut” ist, sondern ein Verein, der vorwiegend durch Spenden finanziert ist.
Kampagnen, um Spenden zu generieren, benötigen Emotionen, da hilft es nicht, auf die eigene Industrie zu zeigen.
Schade, dass der Artikel diese wesentlichen Elemente ausklammert.

Sa., 30.10.2021 - 15:28 Permalink
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Stefan S So., 31.10.2021 - 08:37

Antwort auf von Ludwig Thoma

“Münchner Umweltinstitut” kein öffentliches und unabhängiges “Institut” ist"
= Die Bezeichnung „Institut“ ist nicht geschützt. Grundsätzlich kann also jede Person ein Institut gründen. Voraussetzung ist jedoch, dass es sich um eine wissenschaftliche, wirtschaftliche, kulturelle oder künstlerische Einrichtung handelt.
Und als Verein ist man im jeden Fall "öffentlich"
und "unabhängig" ach ja wer ist das schon...

So., 31.10.2021 - 08:37 Permalink
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Manfred Klotz So., 31.10.2021 - 06:59

@Thoma - In Deutschland ist nur ein eingetragener Verein e.V. rechtsfähig, nicht jeder Verein ist also per se rechtsfähig. Das UI ist ein e.V. daher hat er Rechtsform, das ist richtig.
Allerdings bin ich sicher, dass Sie schon verstanden haben, was Peter Gasser sagen wollte, denn er hat es klar geäußert. Sie haben sicher die Umtriebe auf der Homepage des UI zur Zeit als das "Wunder von Mals" Hochzeit hatte verfolgt. Dann haben Sie bemerkt um was es da gegangen ist.
Was an diesem Verfahren wirklich stört, ist das Verhalten des UI, das es als Angriff auf die Meinungsfreiheit verkauft. Das stimmt aber in keinem Fall. Es geht um Verleumdung und Markenrechtsverletzung. Der erste Anklagepunkt wird kaum zu belegen sein (aber aufgrund einer juristischen Spitzfindigkeit, wie schon bei Schiebel), der zweite ist hingegen evident.

So., 31.10.2021 - 06:59 Permalink
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gorgias So., 31.10.2021 - 08:02

Antwort auf von Manfred Klotz

Eine Markenrechtsverletzung besteht, wenn eine Marke vorrangig aus kommerziellen Interessen verwendet oder in Teilen imitiert wird. Wird es aus pädagogischen, künstlerischen oder politischen Gründen getan, oder wie in diesem konkreten Fall, eine Marke wird parodiert, um eine politische Aussage zu treffen, ist das legitim. Werden juristische Geschütze aufgefahren, um dies zu unterbinden, ist das ein Angriff auf die Meinungsfreiheit.

So., 31.10.2021 - 08:02 Permalink
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Manfred Klotz So., 31.10.2021 - 09:25

Antwort auf von gorgias

@Gorgias - Nein, das stimmt nicht. Eine Markenrechtsverletzung liegt immer dann vor, wenn man keine Genehmigung hat sie zu benutzen. Das Interesse des Markeninhabers, dass seine Marke nicht negativ benutzt wird, dürfte schon klar sein. Das hat nichts mit Parodie zu tun.

So., 31.10.2021 - 09:25 Permalink
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Ludwig Thoma So., 31.10.2021 - 08:11

Antwort auf von Manfred Klotz

Wenn der Anklagepunkt nicht zu belegen sein wird, dann sollten Sie vielleicht von Formulierungen wie"evident" und "in keinem Fall" Abstand nehmen. Auch wäre dann noch interessant zu wissen, was für ein Rechtsinteresse der Bauer aus Naturns an den Markenrechten der Südtirolwerbung hat.
Es geht eigentlich nur noch darum, dass wir hier über diese Geschichte schreiben, weil die Bauernlobby das UI angezeigt hatte und diesem dadurch räumlich und zeitlich eine riesige Projektionsfläche geboten hat. Auch handelt der Artikel davon, dass das mittlerweile fast alle verstanden haben.

So., 31.10.2021 - 08:11 Permalink
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Manfred Klotz So., 31.10.2021 - 09:24

Antwort auf von Ludwig Thoma

Lesen Thoma, genauer lesen. Der ZWEITE Anklagepunkt ist evident steht da. Der ERSTE ist nicht zu belegen, weil das Gericht wahrscheinlich keinen klar umrissenen Adressaten für die Verleumdung erkennt.
Wer sagt, dass der Bauer ein Rechtsinteresse an der Markenrechtsverletzung hat? Wohl eher an der Verleumdung.
Über diese Geschichte wird auch deshalb geschrieben, weil das UI sie dauernd aufwärmt.

So., 31.10.2021 - 09:24 Permalink
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Manfred Klotz Di., 02.11.2021 - 06:59

Antwort auf von Ludwig Thoma

Wenn Sie sich recht erinnern, waren die Anwälte beiter Parteien dabei einen Vergleich auszuhandeln, den das UI mit seiner Pressemitteilung zunichte machte. Kampf für den Umweltschutz in Ehren, aber es ist nicht von der Hand zu weisen, dass das UI große Verantwortung dafür trägt, dass es nicht zu einer außergerichtlichen Einigung gekommen ist.

Di., 02.11.2021 - 06:59 Permalink