Gastbeitrag
Müssen wir uns Sorgen machen um unsere Bauern? Seit diesem Wochenende definitiv.
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Peter Gasser Mar, 05/11/2021 - 17:15

siehe dazu Seite 52
http://www.provinz.bz.it/landwirtschaft/download/Handbuch.pdf

„Wiedereintrittszeit ist die Zeit zwischen der letzten Anwendung eines Pflanzenschutzmittels und der früheste mögliche Zugang von Mensch zum behandelten Areals für Arbeitszwecke ohne die Verwendung der persönlichen Schutzausrüstung“.
Ich wüsste jetzt nicht, wieso Touristen „Zugang zum behandelten Areal für Arbeitszwecke“ benötigen würden...
„Kronbichler, sic legisses...“

Mar, 05/11/2021 - 17:15 Collegamento permanente
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Peter Gasser Mar, 05/11/2021 - 20:20

In risposta a di Ludwig Thoma

Das ist korrekt;
wenn ich nicht an den benetzten Pflanzen arbeite (Arbeitszwecke), setze ich mich nach dem Spritzvorgang (Schutzkleidung), keiner Gefahr beim Betreten (ohne an den benetzten Pflanzen zu arbeiten) mehr aus, auch nicht innerhalb der Mindest-Wiedereintrittszeit.
Nur, wenn ich dort arbeite: und um davor zu schützen, gibt es für die Arbeit die Mindest-Wiedereintrittszeit „für Arbeitszwecke“.
Das ist vom Gesetz so geregelt und macht durchaus Sinn. „Arbeits“-Sicherheitsvorschriften gelten nun mal für Arbeitsvorgänge.

Mar, 05/11/2021 - 20:20 Collegamento permanente
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Peter Gasser Mar, 05/11/2021 - 21:31

In risposta a di Ludwig Thoma

Genauso ist es. Woran arbeiten Sie denn („Arbeitszwecke“) in einem Weinberg oder Obstgarten, als an den Reben und Bäumen? Vor allem für das „Schabing“ im Weinberg sind die Mindest-Wiedereintrittszeiten von hoher Relevanz.
Vielleicht sollte ich sagen, dass ich eine gediegene Ausbildung in Landwirtschaft und in Arbeitssicherheit (LDAS/RSPP) habe.

Mar, 05/11/2021 - 21:31 Collegamento permanente
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Ludwig Thoma Mar, 05/11/2021 - 22:46

In risposta a di Peter Gasser

Wie verhält es sich also, wenn ein Passant, sagen wir auf dem Fahrrad, an benetzten Pflanzen vorbei fährt? Dann gilt die Wiedereintrittszeit nicht? Und somit fällt die Giftigkeit weg, weil er das Areal ja nicht zu Arbeitszwecken betritt? Sie mögen sich mit Arbeitssicherheit und Spritzmitteln auskennen, aber zu verstehen wie man Gesetze formuliert, fällt ihnen offensichtlich noch schwerer als zuzugeben, dass der von ihnen zitierte Satz aus dem Spritzhandbuch unglücklich formuliert ist.

Mar, 05/11/2021 - 22:46 Collegamento permanente
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Peter Gasser Mar, 05/11/2021 - 23:03

In risposta a di Ludwig Thoma

Bitte verstehen Sie, dass die Pflanzenschutzmittel, einmal an der Pflanze getrocknet, nur noch durch Berühren eine zeitlang eine Gefahr darstellen, darum ja auch die Wiedereintrittszeit für das arbeitende Personal.
Wer während dieser Zeit mit dem Fahrrad vor der Obstwiese vorbeifährt, ist keiner Gefahr ausgesetzt.
Andernfalls müssten aufgrund geltender Gesetzgebung ja alle Wege gesperrt bleiben.
(„Wiedereintritt“ bedeutet in diesem Zusammenhang das wieder Betreten der Obstwiese oder des Weinberges NACH der Pflanzenschutzmaßnahme zur Arbeit MIT den Pflanzen).

Mar, 05/11/2021 - 23:03 Collegamento permanente
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rotaderga Mer, 05/12/2021 - 07:15

In risposta a di Peter Gasser

Bitte verstehen Sie, dass die Pflanzenschutzmittel, einmal an der Pflanze getrocknet, nur noch durch Berühren eine zeitlang eine Gefahr darstellen, darum ja auch die "Wiedereintrittszeit für das arbeitende Personal.
Wer während dieser Zeit mit dem Fahrrad vor der Obstwiese vorbeifährt, ist keiner Gefahr ausgesetzt."

Das ist großer Tobak.
Insektensterben, Gewässerschutz, Bodenvitalität, Artenvielfalt usw

Mer, 05/12/2021 - 07:15 Collegamento permanente
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Peter Gasser Mer, 05/12/2021 - 08:07

In risposta a di rotaderga

Bitte lesen Sie im Kontext. Im Beitrag und im Diskurs geht es ausschließlich um die Wiedereintrittszeiten.
Der oben zitierte Beitrag ist zudem die direkte Antwort auf die Frage nach dem vorbeifahrenden Radfahrer.
Diese minimale Korrektheit darf erwartet werden?
.
Im übrigen bin ich für ein Verbot der Produktion von synthetischen chemischen Pflanzenschutzmitteln und Behandlungssubstanzen und für ein Verbot des Verkaufs mit damit behandelten Produkten.
Sie auch?

Wissen Sie, wieviel davon auch noch nach der Ernte bei Lagerung und Vertrieb auf die Produkte gelangen - aber das gesunde Produkt scheint nicht zu interessieren...

Mer, 05/12/2021 - 08:07 Collegamento permanente
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Manfred Gasser Mer, 05/12/2021 - 10:07

In risposta a di Peter Gasser

Herr Gasser, ich verstehs nicht.
Herr Bradlwarter begründet die Sperrung mit dem Handbuch, in dem aber nichts von vorbeiradelnden, oder spazierenden Menschen steht. Sie selbst sagen, dass diese Regel nur für Arbeitszwecke gilt.
Jetzt ist die Frage, wer uns hier verarscht.
Haben Sie recht, bitte die Tore sofort für die Durchfahrt öffnen, danke.
Hat Herr Bradlwarter recht, bitte sofort die Radwege direkt an gespritzten Wiesen sperren, denn was den Griesern nicht gut tut, tut uns Etschtalern wahrscheinlich auch nicht gut, danke.

Mer, 05/12/2021 - 10:07 Collegamento permanente
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Peter Gasser Gio, 05/13/2021 - 09:03

In risposta a di Manfred Gasser

Das ist in der Tat „schwieriger“; aber, Herr Gasser, ich versuch‘s, noch einen sicherheitstechnischen Gedanken beizusteuern.
Ich kenne mich nämlich in der juridischen Betrachtung darüber, welche Verantwortlichkeiten auftreten, wenn Mitbürger sich auf Privatwegen bewegen und dort zu Schaden kommen, nicht gut aus - daher will ich an dieser Diskussion nicht teilnehmen.
Vielleicht kann man diese generelle Betrachtung aber um folgenden Gedanken erweitern:
Neben den Wiedereintrittszeiten gibt es auch das Verbot, dass sich nicht (durch PSA) geschützte Personen WÄHREND der Pflanzenschutzbehandlung im Gefahrenbereich aufhalten.
Wie aber gewährleiste ich als Besitzer des Privatweges diese *meine Pflicht, dafür Sorge zu tragen*, wenn durch die vielen landwirtschaftlichen Parzellen am privaten Weg in kritischen Zeiten jeden Tag mit Pflanzenschutzmitteln behandelt werden muss, und gleichzeitig vom Besitzer unabhängig und unkontrollierbar fremde Personen auch WÄHREND des Behandlungsvorganges da durch radeln?
Das ist - sicherheitsgesetzmäßig gesehen - als würden diese durch den Arbeits-Weg einer Baustelle radeln, während dort Baumaschinen rangieren.
Verstehen Sie, rein theoretisch, die sicherheitsrelevante Problematik - und nur von dieser spreche ich?

Gio, 05/13/2021 - 09:03 Collegamento permanente
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Manfred Gasser Gio, 05/13/2021 - 10:19

In risposta a di Peter Gasser

Alles Ausreden!
Auf dem Radweg, zwischen Vilpian und Terlan, der nebenbei auch Arbeitsweg vieler Bauern ist, fahren regelmässig Traktoren, die auch direkt am Radweg ihre PSA ausbringen. Wo besteht hier rechtlich der Unterschied? Gesundheitstechnisch gibt es sowieso keinen.

Gio, 05/13/2021 - 10:19 Collegamento permanente
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Peter Gasser Gio, 05/13/2021 - 11:35

In risposta a di Manfred Gasser

Bitte, wenn Sie mich fragen, und ich versuche, Ihnen zu antworten und Informationen zu geben, dann sind das keine „Ausreden“. Wenn Sie dieser Ansicht sind, lassen wir es, dann bringt es nichts, Informationen mitzugeben.
Sie schreiben:
„Auf dem Radweg, zwischen Vilpian und Terlan, der nebenbei auch Arbeitsweg vieler Bauern ist, fahren regelmässig Traktoren, die auch direkt am Radweg ihre PSA ausbringen“.
1. PSA = persönliche Schutzausrüstung;
2. Sie gewichten hier die Wirklichkeit falsch: dieser Weg (in Gries) ist ZUERST der gemeinsame Privatweg der Bauern, um zu Ihren Grundstücken zu kommen, und über diesen und auf diesem Ihrer Arbeit nachzugehen, z.B. das Ausbringen der Pflanzenschutzmittel. In letzter Zeit wurde auf vielen Privatwegen der Bauern nachträglich eine „Radroute“ (diese ist meines Wissens KEINE „Radwege“) eingerichtet; selbstverständlich müss(t)en sich auch die Radfahrer an die Sicherheitsgesetzgebung halten, und dürfen NICHT WÄHREND der Ausbringung der Pflanzenschutzmittel in den Gefahrenbereich fahren: wie sollte der Bauer dies gewährleisten?
Es ist meines Wissens mitnichten so, dass der Bauer unrechtmäßig, bzw. ungesetzlich, auf dem „Radweg“ Pflanzenschutzmittel versprüht, während dort Radfahrer fahren; es ist so, dass Radfahrer entgegen der Sicherheitsgesetzgebung, sich nicht selbst in einen Gefahrenbereich zu begeben, während der Bauer gesetzeskonform seine Pflanzenschutzmittel ausbringt, mutwillig in den Gefahrenbereich fährt. Hierbei ist gemäß Sicherheitsvorschriften jeder auch selbst in der Pflicht.
Die Situation ist durch eine oft schwierige, manchmal eigentlich kaum mögliche gemeinsame Nutzung von Orten und Wegen gekennzeichnet , in welcher die Regeln nicht respektiert werden (ich darf mich selbst NICHT in einen Gefahrenbereich begeben), bzw. nicht freiwillig ausreichend von beiden Seiten aufeinander Rücksicht genommen wird.
Ich bin der Ansicht, dass in der Betrachtung der Sachlage auch klar differenziert werden muss, ob es sich um einen privaten Konsortialweg, eine Radroute, oder aber einen „Radweg“ handelt. Auf einem „Radweg“ darf meines Wissens kein Traktor fahren.
Die Hybridnutzung eines „Arbeitsweges“ mit einer Freizeitgestaltung (Radroute) bleibt bei geltender Sicherheitsgesetzgebung wohl eine schwierig zu handhabende Situation.

Gio, 05/13/2021 - 11:35 Collegamento permanente
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Peter Gasser Gio, 05/13/2021 - 12:42

In risposta a di rotaderga

das ging in weniger als 2 Minuten, hier steht dies alles (einige Beispiele):

https://www.provinz.bz.it/land-forstwirtschaft/landwirtschaft/obst-wein…

https://www.provinz.bz.it/land-forstwirtschaft/landwirtschaft/downloads…

https://www.provinz.bz.it/land-forstwirtschaft/landwirtschaft/downloads…

Im „Handbuch“ im besonderen ab Seite 54, konkret auf Seite 64.

Wünsche anregende Lektüre.

Gio, 05/13/2021 - 12:42 Collegamento permanente
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Manfred Gasser Gio, 05/13/2021 - 16:34

In risposta a di Christoph Gats…

Genau so ist es, ich laufe regelmässig durchs Etschtal, eigentlich immer an Apfelbäumen entlang, auch viel auf Konsortialwegen, und wenn ich einen Bauern beim "spritzen" begegne, schaut man halt, sich nicht gegenseitig zu stören. Aber dass ich da gar nicht vorbeilaufen dürfte, hat mir bisher noch keiner gesagt.

Gio, 05/13/2021 - 16:34 Collegamento permanente
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Peter Gasser Gio, 05/13/2021 - 16:35

In risposta a di Christoph Gats…

Du schreibst: „Wollt ihr echt dass sich die normale Bevölkerung im Etschtal nicht bewegen darf“.
Davon spricht niemand, Christoph; Radikalstandpunkte (der Kontrapunkt: ‚wollt ihr echt, dass der normale Bauer in seinem Betrieb seiner Arbeit nicht mehr nachgehen darf‘) helfen nicht weiter.
Was hilft ist, die Wirklichkeit von Betrieben, zu sehen, die gesetzlichen Regelungen, und genauso die Ansprüche der Bevölkerung; auf den Berührungsflächen beider im gegenseitigen Respekt Lösungen zu finden, welche den Betriebsansprüchen der einen und der Freizeitgestaltung (oder dem Wohnbereich) der anderen Raum lassen.
Dass die Gesetze zur Arbeitssicherheit für alle Bereiche, nicht nur für die Landwirtschaft im freien Raum, Herausforderungen mit sich bringen, ist nicht zu übersehen.
Aber daran halten müssen sich alle. Jeder hat im besonderen die Pflicht, sich selbst nicht in Gefahrenbereiche zu bringen.
Woran machst du im obigen Diskurs deine zitierte Aussage fest?

Gio, 05/13/2021 - 16:35 Collegamento permanente
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Peter Gasser Gio, 05/13/2021 - 17:00

In risposta a di Christoph Gats…

Ja, vielleicht ist das so.
Das gilt auch für die Autobahn samt LKW-Transporten, die mitten durch die Stadt geht (nicht mehr zeitgemäß), für den Individual-Pendlerverkehr (nicht mehr zeitgemäß), Gasheizungen (nicht mehr zeitgemäß) - und trotzdem alles in Betrieb.
Da stimme ich dir zu, da bin ich ganz bei dir.
Deshalb bin ich auch für ein Verbot des Verkaufs aller mit chemisch-synthetischen Stoffen behandelten Lebens- und Genussmittel (eventuell auch für Produkte wie Kleidung (Baumwolle), Energie (Bio-Öle)).

Gio, 05/13/2021 - 17:00 Collegamento permanente
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Stefan S Ven, 05/14/2021 - 10:44

In risposta a di Peter Gasser

Ja die Möglichkeit gibt es jetzt mit dem EU Förderprogramm wirklich, man kann nur hoffen das diese Milliardenfördertöpfe nicht in den üblichen Sickergruben verschwinden und das die Landesregierung nicht weiter dieses alte Pferd der konventionellen Landwirtschaft fördert und meint unbedingt als Globelplayer mitspielen zu wollen und das auch noch mittelfristig gesehen mit hohen Folgekosten für die eigene Bevölkerung da urbaner und landwirtschaftlicher Raum auf Grund der geografischen Gegebenheiten nicht abgrenzbar sind.
Und nein es liegt nicht am Bauern oder dem Konsumenten sondern die Politik hat hier Ihre Aufgaben mit der Richtlinienkompetenz in Brüssel und den jeweiligen Länder die Voraussetzungen dafür zu schaffen.

Ven, 05/14/2021 - 10:44 Collegamento permanente
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Peter Gasser Gio, 05/13/2021 - 16:41

In risposta a di Manfred Gasser

Ist gut.
Da stimme ich zu;
aber geht es im Grieser Grünkeil nicht auch darum, dass die betreffenden Privat-Straßen als Ausweich- bzw. Alternativrouten des öffentlichen Verkehrs (hin zum Krankenhaus) genutzt werden?
Womit die Diskussion in den Bereich abgleitet (juridisch, politisch), an welchem ich mangels Kenntnis keine Informationen beitragen kann.

Gio, 05/13/2021 - 16:41 Collegamento permanente
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alfred frei Mar, 05/11/2021 - 17:29

Vielleicht meint der Bradlwarter nur dass die Spritzwolken die Sicht beeinträchtigen und deshalb den Zusammenstoß der Spaziergänger verursachen könnten. Einer verschuldungsunabhängigen Gefährdungshaftung würden dabei die spritzfreudigen Bauern unterliegen. "Na so was!"

Mar, 05/11/2021 - 17:29 Collegamento permanente
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Manfred Klotz Mar, 05/11/2021 - 17:51

Ach kommen Sie Herr Kronbichler, der Grund weshalb Bär und Schiebel zurecht vor den Kadi gezerrt wurden, müsste ihnen auch schon längst klar sein. Wenn jemand den Bauern fahrlässige Tötung unterstellt und ganz Südtirol als pestizidverseucht beschreibt, darf man sich nicht wundern, wenn man Gegenwind bekommt. Bei sachlicher Ansprache des Themas wäre es nicht zu einer Posse geworden. Sehr peinlich Ihre Aussage.

Mar, 05/11/2021 - 17:51 Collegamento permanente
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Christoph Walcher Mar, 05/11/2021 - 19:18

Der Weingartenweg und der Eisenkellerweg gehören zum Konsortium Fagen Leege.Sämtliche Kosten, Arbeiten, Instanthaltungen,Schneeräumungen werden vom Konsortium durchgeführt,von den Bewohnern oder auch Grundbesitzern durch ein jährliches Entgeld bezahlt.Auf allen Seiten stehen Schilder "Nur für Anrainer" ,aber im Gegensatz zur Penegalstrasse wo sie wohnen Herr Kronbichler,wird man hier nicht bestraft fürs durchfahren obwohl diese Strasse Gemeindestrasse ist.
Diese 2 wunderschönen Gassen haben sich vor,im oder nach den Lickdown nicht nur zu einem beliebten Spazierweg etabetabliert ,sondern auch für die unzählige Hunde die in den Pergeln oder Weinbergen ihre Notdurft verrichten.Wohlgemerkt Pergeln und Weinbergen. In den Villen stehen ja sowieso überall Mauern .Ich finde diesen Artikel nicht fair und sehr unsachlich, gerade sie kennen Gries,wissen genau das sowohl Bio und konventionelle Bauern dort leben und dafür sorgen um den guten Grieser Lagrein zu produzieren.

Mar, 05/11/2021 - 19:18 Collegamento permanente
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Peter Gasser Mar, 05/11/2021 - 22:08

In risposta a di Christoph Gats…

Hallo Christoph,
... und nicht nur ein ganzes Tal, die ganze Welt!
... und nicht nur Äpfel und Wein, auch Kaffee, Tee, Bananen, Avocados, Tomaten, Tabak, Rosen, Duftstoffe, Reis, Getreide, Mais, Baumwolle, ach Gott, alles!

Ja, möge unsere Gesellschaft die Produktion von chemischen Pflanzenschutzmitteln und den Verkauf damit erzeugter Produkte verbieten. Wir alle haben dies in unserer Hand.

Mar, 05/11/2021 - 22:08 Collegamento permanente