Bild
Profil für Benutzer Schorsch Peter
Schorsch Peter Mo., 15.03.2021 - 11:59

“Die Landesregierung hat Gastronomie und Tourismus einfach vergessen. Die fahren unsere Branche an die Wand”

Meine Partnerin arbeitet selbst im Tourismus, bzw. arbeitet derzeit nicht, die bescheidene Lage im Tourismus ist mir also bestens präsent.
Und trotzdem: Solange die Menschen nicht mitdenken, und nicht kontrolliert wird, und sie dicht an dicht ohne Maske im Inneren der Bars laut redend aufhalten, sehe ich das komplette Öffnen der Gastronomie als nicht möglich an.

Erinnert man sich noch an den "Südtiroler Weg" vor ein paar Wochen, als alles offen waren, und die Zahlen kontinuierlich stiegen, und die Krankenhäuser
immer voller wurden?
Nun, wieso soll nicht wieder genau das gleiche passieren, wenn man zu früh wieder alles aufmacht? Die Wahrscheinlichkeit, dass es nicht passiert, sehe ich als sehr gering an.

Die Hotels können, wenn sie jetzt aufmachen, nur südtiroler Gäste empfangen. Lohnt sich das?

Bitte, nicht immer kurzfristig denken!
Soll Südtirol doch bitte lieber versuchen, die Zahlen jetzt niedrig zu halten, um dann z.B. im Mai wieder aufmachen zu können, oder wann auch immer die Regionen- und Ländergrenzen wieder aufgehen und Gäste kommen können!

Es gilt auch zu vermeiden, dass Südtirol von Deutschland als Virusvariantengebiet oder Hochinzidenzgebiet eingestuft wird.
Denn wer einmal so eingestuft ist, kommt nicht mehr so einfach raus - siehe z.B. Großbritannien, wo die 7-Tage-Inzidenz niedriger ist als in Deutschland, während in Deutschland die britische Mutation eh schon das Ruder übernommen hat.
D.h. die Einstufung macht keinerlei Sinn mehr, und trotzdem bleibt sie erhalten.
Wenn ich will, dass Touristen nach Südtirol kommen sollen, dann muss ich eine entsprechende Einstufung vermeiden!

Mo., 15.03.2021 - 11:59 Permalink
Bild
Profil für Benutzer G. P.
G. P. Mo., 15.03.2021 - 14:12

Da hat sich ein Fehler eingeschlichen:
"Die staatliche Regelung für die Osterfeiertage sieht zudem die Möglichkeit vor, einmal am Tag und maximal zu zweit einen anderen Haushalt zu besuchen."
Dies mag zwar stimmen, gilt aber in Südtirol NICHT, siehe Verordnung des Landeshauptmannes Nr. 14 vom 13.03.2021.

Mo., 15.03.2021 - 14:12 Permalink