Alleingang der SVP
Die Phase Zwei des Zusammenlebens mit COVID-19 hebt alte Gegensätze neu hervor, führt aber auch zur Umkehrung bekannter Wertesysteme
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Sepp.Bacher Mi., 29.04.2020 - 09:19

Dasss es so oder ähnlich kommen wird, wie sie prognostizieren, Herr Tappeiner, wird auch in einem redaktionellen Artikel so ähnlich aufgezeigt. Möglicherweise ist das Kompatscher & Co auch bewusst. Es ermöglicht der SVP und der Landesregierung aber, viel Druck von ihren Schultern abzulegen und gut da zu stehen. Wenns nicht klappt, können sie sagen, wir haben es versucht, aber Rom hat es nicht zu gelassen. Und inzwischen greifen dann auch die Phase 2 - Maßnahmen der Regierung.

Mi., 29.04.2020 - 09:19 Permalink
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Salto User
Sepp.Bacher Mi., 29.04.2020 - 09:27

Antwort auf von Sepp.Bacher

Übrigens, die Uneinigkeiten in den Maßnahmen der verschiedenen deutschen Bundesländer und der verschiedenen Europäischen Staaten macht auch deutlich, dass es verschiedene Ansätze gibt, die alle auch zum Ziel führen. Wir in Südtirol haben den Vergleich mit den deutschsprachigen Nachbarregionen und können deswegen auch viel weniger als unsere italienischen Mitbürger diese strengen Maßnahmen akzeptieren, wenn wir lesen und hören, dass es weniger restriktiv auch geht, und anscheinend auch noch besser, und dass die Phase 2 auch schon früher möglich ist/wäre.

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Christoph Tappeiner Mi., 29.04.2020 - 14:29

Antwort auf von Sepp.Bacher

Sehr gut, der redaktionelle Artikel. Auch die Hintergründe sind gut recherchiert. Ich hatte leider noch keine Gelegenheit das Zeller- Interview zu lesen. Bei meinem Studium der Rechtslage hat mich allerdings erstaunt, wie dürftig und lückenhaft die Bestimmungen unseres Statuts und der damit verbundenen Verfassungsgesetze sind. Doch vielleicht ist das auch ein Vorteil, denn Gesetze die sich zu sehr in Details verlieren sind nicht selten „schlechte“ Gesetze, die sich in Widersprüche verwickeln und in der Anwendung zu umständlich werden. Kompatscher & Co haben die Folgen sicher abgesehen. Durch die nachträgliche Kommunikation wurden auch einige zu scharfe Formulierungen besser präzisiert. Und zumindest wurde erreicht, dass demnächst der Berg zum Propheten, nämlich der Regionenminister nach Bozen kommt.

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Peter Gasser Mi., 29.04.2020 - 09:36

“Es bleibt jedenfalls spannend”?
Verpolitisierung eines Gesundheits-Themas auf Kosten der Gesundheit der Bürger, die Seuche wird zum Spielball parteilicher Eigeninteressen und eitler Selbstdarstellung.
“Prävention” längst ein Fremdwort.
Sichtbar: wie “sach”lich ein parteiloser Premie mit der “Sach”lage umgeht, wie unsachlich viele politisch gefärbte Selbstdarsteller, welche wiedergewählt werden und Macht sichern wollen.

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Klaus Griesser Mi., 29.04.2020 - 17:05

Ebner haut auf den Tisch, sekundiert von Pinzger, und Kompatscher steht "Habtacht!". Bis daher hatte es Kompatscher gut gemacht an der Seite von Conte bei den Maßnahmen zur Rettung von Menschenleben bei offensichtlicher Schwäche. Jetzt, nachdem es geschafft wurde bei R0 anzukommen, soll das alte Hamsterrad wieder loszwitschern, einzelne Ministranten klopfen schon die Trommel der Selbstbestimmung? Ein verständlicher, aber verantwortungsloser Standpunkt. Wie, womit garantieren die Wirtschaftsmächte und die Renzis, dass sich nicht ein ähnliches Schlachtfeld wiederholt? Zahlen sie eventuell die Folgen Ihrer schönen Ratschläge?

Mi., 29.04.2020 - 17:05 Permalink
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King Arthur Mi., 29.04.2020 - 23:35

Guter Artikel, danke dafür!

Nur bei einer Sache würde ich aufpassen: Die Ersatzgewalt des Staates gemäß Art. 120 Abs 2 Verfassung ist laut Judikatur des Verfassungsgerichtshofs (vor allem Urteil 236/2004, Rechtliche Erwägungen Punkt 4.1., und dann auch Urteil 371/2008) nicht auf die Sonderautonomien anwendbar, wenn es um Kompetenzen geht, die (auch nach der Verfassungsreform von 2001) im Autonomiestatut grundgelegt sind, und nicht direkt in der Verfassung. Das heißt, wenn sich Südtirol auf autonome Kompetenzen aus dem Statut beruft (etwa Zivilschutz, Handwerk, Märkte, Fremdenverkehr und Gesundheitswesen, um nur einige hier relevante Bereiche zu nennen), dann kommt Art. 120 Abs. 2 Verfassung nicht zum Tragen.

Mi., 29.04.2020 - 23:35 Permalink