Landesverwaltung
Im Omnibus-Gesetz ist eine Ad-personam-Bestimmung versteckt, mit der ein Amtsdirektor gegen alle Spielregeln zum Abteilungsdirektor befördert werden soll.
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Sell Woll Fr., 27.04.2018 - 07:51

Solche Vorgehensweisen erinnern an Privilegien längst vergangen geglaubter Zeiten. Sie treten den Gleichheitsgrundsatz mit Füßen und nehmen in Kauf, das Vertrauen der Bürger in die Politik definitiv zu zerstören. Man denke an diese Sachen, wenn der Landeshauptmann in Sonntagsreden vor Populismus und Rechtsruck warnt und aufruft Demokratie, Frieden und Gerechtigkeit hochzuhalten und vor seinen Feinden zu verteidigen. Wer die Affäre um die Beförderung Martin Selmayrs zum neuen Generaldirektor der EU-Kommission mitverfolgt hat, kriegt unweigerlich den Eindruck, dass solche ad-Personam-Maßnahmen System haben. Dass angesichts dessen immer mehr mit extremen Positionen sympathisieren, die versprechen reinen Tisch zu machen, braucht nicht zu verwundern.

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rotaderga Fr., 27.04.2018 - 09:23

Normalerweise ist ein solches Thema in Wahlkampfzeiten ein Fressen für die Opposition.
Aber hier wäscht eine Hand die andere und beide halten das Gesicht... dreckig. Eben System Postenschacher.

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Franz Hilpold Fr., 27.04.2018 - 10:12

Dass Gesetze Vor- und Zunamen haben ist hier in Südtirol schon lange Tradition. In der letzten Zeit tritt das Phänomen aber gehäuft auf. Im Schul- und Bildungsbereich gibt man sich schon lange nicht mehr die Mühe das zu verdecken, sondern beruft ganz offen ohne jeden Wettbewerb die genehmen Personen in die gewünschten höheren Posten. Ich will nicht bestreiten, dass damit manchmal auch fähige Leute zum Zug kommen. Der Normalfall ist jedoch, dass Qualifikation, Eignung, Kompetenz oder gar Studientitel eher schädlich für die Karriere sind.

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Martin B. Fr., 27.04.2018 - 23:41

Nun ja: die Reihung und Einstufung nach Titeln, Ausbildungsjahren und Zertifikaten ist auch begrenzt ein Qualitätskriterium, vor allem bei den rezenten Turbostudien. Das Erfahrung und Zuverlässigkeit hier mindestens gleich hoch einzustufen sind, weiss in der Privatwirtschaft doch schon fast jeder. Die öffentliche Verwaltung wird kaputtreguliert mit den komplizierten Ausschreibungen, sowohl beim Personal als auch bei Aufträgen. Paragraph geht vor Hausverstand; leider.

Fr., 27.04.2018 - 23:41 Permalink
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Franz Hilpold So., 29.04.2018 - 11:39

Antwort auf von Martin B.

Wem der große Wurf gelungen, eines Freundes Freund zu sein, braucht keine Studientitel mehr, dem attestiert man Erfahrung und Praxiswissen und vor allem Zuverlässigkeit. Also junge Leute, hört die Botschaft: was wollt ihr lange studieren, sorgt lieber für die richtige Vernetzung und verschwendet keine Zeit mit Erwerbung von Sachverstand. Schaffen wir doch die letzten Paragraphen ab, die die Personalaufnahme regeln (sind schon fast alle abgeschafft), nur mehr Ellebogen zählt.

So., 29.04.2018 - 11:39 Permalink
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Martin B. So., 29.04.2018 - 23:45

Antwort auf von Franz Hilpold

@FH: Arbeiten Sie bei öffentlichen Stellenausschreibungen mit? Ich auch nicht, aber ich habe eine paar Details mitbekommen wie z.B. die italienischen Antimafiagesetze usw. undsofort. Schauen Sie sich doch mal die Stellenanzeigen bei Land und anderen öffentlichen Stellen für etwas besser bezahlte Positionen an und vergleichen diese mit jenen der Privatwirtschaft. Während erstere ganze Mappen an Formularen, Vertragstexten, Rechtstext usw. beinhalten sind bei nichtöffentlichen meist bis zu 3 Seiten maximal ausreichend.
Und PS: mit Erfahrung und Zuverlässigkeit meinte ich nicht Vitamin B.

So., 29.04.2018 - 23:45 Permalink