Die zwei Naturnser, die in Thailand verhaftet wurden, sind wieder zu Hause. Christine Losso hat sich vor Ort für die beiden eingesetzt. Und rechnet mit den Kritikern ab.
An dieser Stelle zeigen wir Inhalte unserer Community an, die den Artikel ergänzen. Stimme zu, um die Kommentare zu lesen - oder auch selbst zu kommentieren. Du kannst Deine Zustimmung jederzeit wieder zurücknehmen.
Auch mir sind die Hassparolen in den Sozialen Medien immer unheimlicher. Wer allerdings nach Thailand fliegt und sich dort bis zur Verblödung besäuft, der IST KEIN KIND MEHR.
In der Tat unheimlich. Die Persönlichkeitsrechte der Jugendlichen werden mit Füßen getreten. In den YouTube (& so weiter) sind zahlreiche strafrechtlich relevante Kommentare und derbe Beleidigungen zu sehen, darüber empört sich anscheinend niemand.
Wer volljährig ist, ist kein Kind mehr. Wer besoffen ist, ist im ethischen Sinne zwar für seinen Suff, nicht aber für seine Tat verantwortbar. So möchte ich dafür plädieren, dass sich unsere Gesellschaft ernsthafter um die Verminderung von Saufereien, als um die Beschimpfung besoffener Täter kümmert. Den beiden Jugendlichen wünsche ich aus dem Fehler zu lernen und viel gute Zeit im 2017 ! Der engagierten Christine Losso besten Dank !
"Wer besoffen ist, ist im ethischen Sinne zwar für seinen Suff, nicht aber für seine Tat verantwortbar."
Da kann ich nicht zustimmen, denn somit wird jemand nicht mehr für die Schwere der Taten verantwortbar, die er im Suff begangen hat, sondern nur noch für den Suff selbst. Ob jemand im Suff eine Fahne herunterreisst oder jemanden überfährt, soll er dann nur für den Suff verantwortlich sein? Auch im ethischen Sinn? Ich würde hier genau in die entgegengesetzte Richtung argumentieren und stimme Erich Fromm zu der sagt, dass jemand für seine unbewußten Motive genauso verantwortlich ist wie für seine bewußten. Und das vor allem in ethischen Sinne.
Wer volljährig ist, ist zu mindestens de jure kein Kind mehr. Es macht einen unterschied ob jemand 18 oder 40 ist. Stichwort: Jugendstrafrecht. Aber so etwas scheint es in Thailand nicht wirklich zu geben. Es sei den Lesern dieses Artikel empfohlen den Amnesty International Bericht zu Thailand zu lesen.
Hören Sie auf mit den Kindern. Die beiden, wie viele ihrer Kollegen, sind ja nicht nach Thailand geflogen um dort die Affen am
Schwanz zu ziehen, oder Kokosnüsse aufzuknacken, sondern schlicht und einfach um herumzuhuren und sich todzusaufen.
Die Brieftasche ist gut gefüllt und Bier und Mädchen sind billig. Das ist kein Verbrechen. Aber wenn die Familie in 20 Jahren ihrem Nachwuchs nicht erklärt hat wie man sich auf der Welt benimmt, dann machen es eben die Polizei und der Richter.
Die Idee, man wäre nur für den Suff und nicht für die Tat verantwortlich, möchte Herr Trojer doch bitte einem Richter erklären.
Gegebener Anlass wäre z.B. eine Verhandlung über eine Tat des Strassenmordes.
Richtig finde die Kritik, dass ich meine These von der ethischen Veranwortlichkeit verallgemeinert habe; ich hatte sie auf die vorliegende Straftat bezogenverstanden. Sicher ist, nach meinem Verständnis, jemand immer dann verantwortlich, wenn die Unversehrtheit einer Person im Spiele ist und der Schaden absichtlich oder fahrlässig zugefügt wird.
Auch mir sind die Hassparolen
Auch mir sind die Hassparolen in den Sozialen Medien immer unheimlicher. Wer allerdings nach Thailand fliegt und sich dort bis zur Verblödung besäuft, der IST KEIN KIND MEHR.
Antwort auf Auch mir sind die Hassparolen von Maria Cristina…
In der Tat unheimlich. Die
In der Tat unheimlich. Die Persönlichkeitsrechte der Jugendlichen werden mit Füßen getreten. In den YouTube (& so weiter) sind zahlreiche strafrechtlich relevante Kommentare und derbe Beleidigungen zu sehen, darüber empört sich anscheinend niemand.
Wer volljährig ist, ist kein
Wer volljährig ist, ist kein Kind mehr. Wer besoffen ist, ist im ethischen Sinne zwar für seinen Suff, nicht aber für seine Tat verantwortbar. So möchte ich dafür plädieren, dass sich unsere Gesellschaft ernsthafter um die Verminderung von Saufereien, als um die Beschimpfung besoffener Täter kümmert. Den beiden Jugendlichen wünsche ich aus dem Fehler zu lernen und viel gute Zeit im 2017 ! Der engagierten Christine Losso besten Dank !
Antwort auf Wer volljährig ist, ist kein von Karl Trojer
"Wer besoffen ist, ist im
"Wer besoffen ist, ist im ethischen Sinne zwar für seinen Suff, nicht aber für seine Tat verantwortbar."
Da kann ich nicht zustimmen, denn somit wird jemand nicht mehr für die Schwere der Taten verantwortbar, die er im Suff begangen hat, sondern nur noch für den Suff selbst. Ob jemand im Suff eine Fahne herunterreisst oder jemanden überfährt, soll er dann nur für den Suff verantwortlich sein? Auch im ethischen Sinn? Ich würde hier genau in die entgegengesetzte Richtung argumentieren und stimme Erich Fromm zu der sagt, dass jemand für seine unbewußten Motive genauso verantwortlich ist wie für seine bewußten. Und das vor allem in ethischen Sinne.
Antwort auf Wer volljährig ist, ist kein von Karl Trojer
Wer volljährig ist, ist zu
Wer volljährig ist, ist zu mindestens de jure kein Kind mehr. Es macht einen unterschied ob jemand 18 oder 40 ist. Stichwort: Jugendstrafrecht. Aber so etwas scheint es in Thailand nicht wirklich zu geben. Es sei den Lesern dieses Artikel empfohlen den Amnesty International Bericht zu Thailand zu lesen.
Hören Sie auf mit den Kindern
Hören Sie auf mit den Kindern. Die beiden, wie viele ihrer Kollegen, sind ja nicht nach Thailand geflogen um dort die Affen am
Schwanz zu ziehen, oder Kokosnüsse aufzuknacken, sondern schlicht und einfach um herumzuhuren und sich todzusaufen.
Die Brieftasche ist gut gefüllt und Bier und Mädchen sind billig. Das ist kein Verbrechen. Aber wenn die Familie in 20 Jahren ihrem Nachwuchs nicht erklärt hat wie man sich auf der Welt benimmt, dann machen es eben die Polizei und der Richter.
Die Idee, man wäre nur für den Suff und nicht für die Tat verantwortlich, möchte Herr Trojer doch bitte einem Richter erklären.
Gegebener Anlass wäre z.B. eine Verhandlung über eine Tat des Strassenmordes.
Richtig finde die Kritik,
Richtig finde die Kritik, dass ich meine These von der ethischen Veranwortlichkeit verallgemeinert habe; ich hatte sie auf die vorliegende Straftat bezogenverstanden. Sicher ist, nach meinem Verständnis, jemand immer dann verantwortlich, wenn die Unversehrtheit einer Person im Spiele ist und der Schaden absichtlich oder fahrlässig zugefügt wird.