Wahlkampfkosten
Das Landtagspräsidium und die zuständigen Kontrollämter haben im Fall Kompatscher nicht nur die Verjährung bestätigt, sondern auch die Lücken und Tücken im Landesgesetz.

Die Champagnerkorken lässt Karl Zeller nicht knallen. „Dieser Beschluss gibt uns auf ganzer Linie Recht“, sagt der Meraner Anwalt aber mit sichtlicher Genugtuung zu SALTO. 
Anlass ist ein Beschluss des Präsidiums des Südtiroler Landtages. Das höchste Gremium des Landtages, das sich aus Landtagspräsident Arnold Schuler, seinem Stellvertreter Angelo Gennaccaro, den SVP-Abgeordneten Harald Stauder und Franz Locher, sowie der Team-K-Abgeordneten Maria Elisabeth Rieder zusammensetzt, hat am Dienstag beschlossen, kein Verwaltungsverfahren gegen Landeshauptmann Arno Kompatscher wegen überhöhter Wahlkampfkosten einzuleiten und den Fall damit zu archivieren. Der Beschluss wurde mit vier Ja-Stimmen und einer Enthaltung (Rieder) gefasst. 
Was verdächtig nach einer politischen Reinwaschung des höchsten SVP-Vertreters im Lande aussieht, ist in Wirklichkeit aber ein juridischer Streitfall, an dem sich die Lücken und Tücken des Südtiroler Wahlgesetzes in Sachen Beschränkung der Wahlkampfkosten zeigen.
Dieses Gesetz ist sehr schlecht geschrieben“, kann sich der langjährige SVP-Parlamentarier Karl Zeller einen Seitenhieb auch in Richtung seiner Partei nicht verkneifen,  „der Landtag wird jetzt seine Hausaufgaben machen müssen“.
Zeller und der Bologneser Strafverteidiger Alessandro Melchionda sind die Hausanwälte von Landeshauptmann Arno Kompatscher. Sie haben auch jenen Fall in die Hand genommen, der für Kompatscher zu einem ernsthaften finanziellen und politischen Problem hätte werden können.

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Salto User
Josef Fulterer Mer, 06/05/2024 - 06:22

War da 2018 nicht, ein damals mit vollem Vertrauen vom Achmüller eingesetzter Widmann als generößer Wahlkampf-Manager tätig, "der wegen dem Mangel an leuchtenden Kandidaten, den Wahl-K(r)ampf auf die damals noch leuchtende Figur Kompatscher zugespitzt hat?

Mer, 06/05/2024 - 06:22 Collegamento permanente
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Karl Gudauner Mer, 06/05/2024 - 09:46

Seit vielen Jahren werden die Wahlkämpfe aufgrund von Marketingkonzepten ähnlich einer Produktwerbung geplant. Das ist in allen Ländern so. Marketingfachleute empfehlen, vor allem den Spitzenkandidaten zu bewerben, um mit der auserwählten Führungsfigur die Partei ins beste Licht zu rücken. Das ist die gängige Praxis, die allen bekannt ist, vor allem den politischen Akteuren selbst. Der Passus im Landesgesetz spiegelt diese Entwicklung und ist deutlich genug. Die ganze Polemik beruht auf politischen Schaumschlägereien wider besseres Wissen.

Mer, 06/05/2024 - 09:46 Collegamento permanente