Sanität
Die Amtsdirektorin im Gesundheitsassessorat Veronika Rabensteiner legt im Dilettantenstadel rund um das Auswahlverfahren des neuen Generaldirektors noch eins drauf.

Wenn Thomas Schael am heutigen Montag um 14.30 Uhr in der Aula A der Gesundheitshochschule Claudiana zum Kolloquium vor der Auswahlkommission zur Berufung des neuen Generaldirektors des Südtiroler Sanitätsbetriebes antritt, dann dürfte die Luft am Knistern sein.
Der Grund dafür: Schael hat in mehreren Schreiben an die Direktorin der Abteilung Gesundheit, Laura Schrott und die Direktorin des Amtes für Personal, Bildung und Beiträge im Gesundheitswesen, Veronika Rabensteiner, auf verschiedene gesetzliche Unregelmäßigkeiten hingewiesen, die bei der Zusammensetzung der Auswahlkommission von Seiten der Landesverwaltung begangen wurden.

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Emil Wörndle Lun, 01/29/2024 - 11:21

Auszug aus der "Ständigen Kundmachung zum Eintragungsverfahren in das Landesverzeichnis für die Ernennung zur Generaldirektorin oder zum Generaldirektor des Südtiroler Sanitätsbetriebes (L.G. Nr. 7/2001 und L.G. Nr. 10/1992 sowie L.G. 3/2017 in geltender Fassung": Art. 5 Beizulegende Unterlagen 1. Dem Gesuch (Anlage A) sind folgende Unterlagen beizulegen: a) Bescheinigung über die Zugehörigkeit oder Zuordnung zu einer der drei Sprachgruppen (bei sonstigem Ausschluss), nicht älter als 6 Monate, in Originalausfertigung und in verschlossenem Umschlag. Das bei der Landesverwaltung beschäftigte Personal legt keine Bescheinigung vor, sofern diese anlässlich der vorangegangenen Aufnahme bereits vorgelegt worden ist. Für Nichtansässige in der Provinz Bozen ist keine Ersatzerklärung mehr zulässig, sie muss nach den vorgesehenen Modalitäten abgegeben werden.
Ist das jetzt ein Elfmeter oder ein Eigentor?

Lun, 01/29/2024 - 11:21 Collegamento permanente
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Christoph Fran… Lun, 01/29/2024 - 13:38

In risposta a di Emil Wörndle

Herr Wörndle, die Ernennung des Generaldirektors geht in zwei Stufen über die Bühne. Erste Voraussetzung ist die Eintragung in das "Landesverzeichnis der für die Ernennung zur Generaldirektorin oder zum Generaldirektor des Südtiroler Sanitätsbetriebes". Diese ist im vergangenen Herbst über die Bühne gegangen. Dafür gilt die von Ihnen zitierte Gesetzesbestimmung. Thomas Schael wurde per Dekret des Landeshauptmannes Nr. 15506/23 am 9. September 2023 in dieses Landesverzeichnis eingetragen. Demnach muss er die Sprachgruppenzugehörigkeit in Originalausfertigung und im verschlossenem Umschlag dafür vorgelegt haben. Sonst wäre die Eintragung nicht möglich. Warum er diese allerdings nochmals beim Gespräch vorlegen muss, bleibt ein Geheimnis des Glaubens.
Aber inzwischen hat das Gesundheitsassessorat reagiert. 50 Minuten nach Erscheinen des SALTO-Artikels hat Amtsdirektorin Veronika Rabensteiner, Thomas Schael mitgeteilt, dass er die Erklärung bis zum 31. Januar nachreichen kann.

Lun, 01/29/2024 - 13:38 Collegamento permanente
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Salto User
Cicero Lun, 01/29/2024 - 14:20

Ich bin ein absoluter Nicht-Experte, was die beschriebenen Modalitäten zur Besetzung eines der wichtigsten Posten in Südtirols Verwaltung betrifft, aber für mich als Außenstehenden ist es unglaublich befremdlich, wie der gesamte öffentliche Apparat mit Rechtsämtern, (vermeintlichen) Experten, hochbezahlten Führungskräften usw. von einer Verlegenheit in die nächste stolpert und sich seit Monaten von Herrn Schael vor sich her treiben lässt.

Lun, 01/29/2024 - 14:20 Collegamento permanente