Echte politische Mitbestimmung von unten bleibt der SVP fremd, der Geringschätzung der direkten Demokratie bleibt sie treu. Ob sie aus dem 2. verlorenen Referendum lernt?
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„Die zuständige Richterkommission hat einen Antrag auf eine Landesvolksinitiative (zum Artenschutz) im April 2022 für nicht zulässig erklärt.“
Der Begriff „Richterkommission“ ist leider irreführend. Es ist eine Juristenkommission. Dass diese drei Personen in ihrem Brotberuf Richter sind (je eine aus dem Landesgericht, Verwaltungsgericht und Rechnungshof) verleiht ihnen bei dieser ihrer Tätigkeit im Rahmen des Gesetzes zur direkten Demokratie keine zusätzliche Autorität, da sie keine richterliche Tätigkeit ausüben. Sie sind ‚Zivilpersonen‘ in einer Kommission, wie es sie zu tausenden gibt. Betrachtet man ihre bisherige erstaunliche Performanz, die an das Wirken der heiligen Inquisition gemahnt, so scheint dieses Realitätsbewusstsein kaum vorhanden zu sein: sie maßen sich z.B. ungeniert Kompetenzen an, die dieser Kommission überhaupt nicht zustehen. Beispielsweise letzthin, als sie sich in verwaltungstechnische Vorgänge eingemischt und die Gültigkeit von 16.000 Unterschriften von BürgerInnen zum gerade stattgefundenen Referendum annulliert hat. Und die Landesverwaltung hat es nicht gewagt, sich diesem offensichtlich absurden und für sie demütigenden Beschluss zu widersetzen. Dass das Referendum trotzdem stattfinden konnte, war der Tatsache zu verdanken, dass es auch 14 Landtagsabgeordnete beantragt haben. Möglicherweise fühlt sich diese Kommission auch durch die rechtliche Deckung geschützt, die dadurch zustande kommt, dass ein Rekurs gegen sie vor dem Landesgericht stattfinden muss und somit ihre Berufskollegen über ihr Handeln urteilen müssen. Mehr Befangenheit geht wohl nicht.
Nun werden in unserem Land die Verwaltungsrichter politisch bestellt und bald wird das auch für einen Teil der Richter des Rechnungshofes möglich sein. Nur ein böswilliger Mensch würde aber auf den Gedanken kommen, dass unter solchen Umständen der ‚voce del padrone‘ sehr aufmerksam gelauscht wird.
Die aus den Magnago- und Durnwalder-Zeiten "mit dem Durchsetzen was zu glauben und was r e c h t ist" verwöhnte SVP, hat trotz der laufenden Stimmenverluste noch immer nicht begriffen, dass der Zug der absoluten SVP-Hörigkeit schon unter dem Durnwalder abgefahren ist.
Thomas, einen Satz hast du nicht fertig formuliert: "Undenkbar wäre es in der Schweiz, mit den Grundrechten der Bürger und Bürgerinnen so leichtfertig."!?
Vielen Dank, lieber Sepp, für den Hinweis, der Satz ist ergänzt. Danke auch für die Information von Erwin. Damit wird klar, dass eine sich allmächtig gebärdende "Juristenkommission" das nächste große Hindernis für die Anwendung der politischen Bürgerrechte ist. Der Rechtsweg ist aufwändig und kostspielig. Wir Bürger brauchen tatsächlich einen langen Atem. Vielleicht wird gegen die Jahrhundertmitte noch was draus......
„Die zuständige
„Die zuständige Richterkommission hat einen Antrag auf eine Landesvolksinitiative (zum Artenschutz) im April 2022 für nicht zulässig erklärt.“
Der Begriff „Richterkommission“ ist leider irreführend. Es ist eine Juristenkommission. Dass diese drei Personen in ihrem Brotberuf Richter sind (je eine aus dem Landesgericht, Verwaltungsgericht und Rechnungshof) verleiht ihnen bei dieser ihrer Tätigkeit im Rahmen des Gesetzes zur direkten Demokratie keine zusätzliche Autorität, da sie keine richterliche Tätigkeit ausüben. Sie sind ‚Zivilpersonen‘ in einer Kommission, wie es sie zu tausenden gibt. Betrachtet man ihre bisherige erstaunliche Performanz, die an das Wirken der heiligen Inquisition gemahnt, so scheint dieses Realitätsbewusstsein kaum vorhanden zu sein: sie maßen sich z.B. ungeniert Kompetenzen an, die dieser Kommission überhaupt nicht zustehen. Beispielsweise letzthin, als sie sich in verwaltungstechnische Vorgänge eingemischt und die Gültigkeit von 16.000 Unterschriften von BürgerInnen zum gerade stattgefundenen Referendum annulliert hat. Und die Landesverwaltung hat es nicht gewagt, sich diesem offensichtlich absurden und für sie demütigenden Beschluss zu widersetzen. Dass das Referendum trotzdem stattfinden konnte, war der Tatsache zu verdanken, dass es auch 14 Landtagsabgeordnete beantragt haben. Möglicherweise fühlt sich diese Kommission auch durch die rechtliche Deckung geschützt, die dadurch zustande kommt, dass ein Rekurs gegen sie vor dem Landesgericht stattfinden muss und somit ihre Berufskollegen über ihr Handeln urteilen müssen. Mehr Befangenheit geht wohl nicht.
Nun werden in unserem Land die Verwaltungsrichter politisch bestellt und bald wird das auch für einen Teil der Richter des Rechnungshofes möglich sein. Nur ein böswilliger Mensch würde aber auf den Gedanken kommen, dass unter solchen Umständen der ‚voce del padrone‘ sehr aufmerksam gelauscht wird.
Antwort auf „Die zuständige von Erwin Demichiel
Die aus den Magnago- und
Die aus den Magnago- und Durnwalder-Zeiten "mit dem Durchsetzen was zu glauben und was r e c h t ist" verwöhnte SVP, hat trotz der laufenden Stimmenverluste noch immer nicht begriffen, dass der Zug der absoluten SVP-Hörigkeit schon unter dem Durnwalder abgefahren ist.
Thomas, einen Satz hast du
Thomas, einen Satz hast du nicht fertig formuliert: "Undenkbar wäre es in der Schweiz, mit den Grundrechten der Bürger und Bürgerinnen so leichtfertig."!?
Antwort auf Thomas, einen Satz hast du von Sepp.Bacher
Vielen Dank, lieber Sepp, für
Vielen Dank, lieber Sepp, für den Hinweis, der Satz ist ergänzt. Danke auch für die Information von Erwin. Damit wird klar, dass eine sich allmächtig gebärdende "Juristenkommission" das nächste große Hindernis für die Anwendung der politischen Bürgerrechte ist. Der Rechtsweg ist aufwändig und kostspielig. Wir Bürger brauchen tatsächlich einen langen Atem. Vielleicht wird gegen die Jahrhundertmitte noch was draus......