Gastronomie
HGV-Obmann Manfred Pinzger über die heutige Öffnung der Restaurants, die Pflicht einen Test oder eine Impfung vorzuweisen und die Eigenverantwortung der Gäste.
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Herta Abram Mo., 26.04.2021 - 12:47

Kurzfristige Maßnahmen (siehe Artikel) im Sinne eines SOS Plans sind wichtig, reichen jedoch nicht aus.
Mir fehlt bei HGV-Obmann Manfred Pinzger´s Ausführungen, die mittel - und langfristig vorausschauende Perspektive.
Ja, auf der einen Seite braucht es nun höchste Flexibilität im touristischen Tagesgeschäft, doch gleichzeitig sind die richtigen strategischen Weichen für die Zukunft touristischer Unternehmen zu stellen. – Eine Alternative dazu gibt es nicht.
Z.B.: „Alpine Destinationen und touristische Unternehmen benötigen gelebte Nachhaltigkeitskonzepte, die sich keinem Lebensbereich entziehen. Das betrifft u.a. Mobilität, Wohnen und Beherbergung, Energieversorgung, Bauweisen, touristische Nutzung von Berg und Natur, Rohstoffe, Konsumverhalten, Gesundheit etc. Intelligente Destinationen sind in Zukunft Vorbilder für ökologische, soziale und ökonomische Nachhaltigkeit.“(institute for brand logic)
Es wäre leichtsinnig und vermessen zu glauben, dass alles beim Alten bleibt und man Post-Corona genauso weitermachen kann wie bisher. Wie fragil das Gesundheits-, Gesellschafts- und Wirtschaftssystem ist, hat uns ein Virus – in kurzer Zeit - vor Augen geführt.

Mo., 26.04.2021 - 12:47 Permalink
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Peter Gasser Mo., 26.04.2021 - 19:52

Herr Pinzger sagt:
„ Das Einzige was hier wirklich zählt, ist die Eigenverantwortung der Gäste und Menschen ... Wer hat den Green Pass, wer hat den Test dabei oder war bereits krank? Hier funktioniert das Ganze nur mit Eigenverantwortung... Polizei zu spielen wird für uns natürlich schwierig und wir werden das sicher nicht tun“.

In der gegenständlichen Verordnung des Landeshauptmannes steht aber:
„Die obengenannten Tätigkeiten der Gastronomie sind in geschlossenen Räumen bis um 22.00 Uhr **unter der Voraussetzung des Vorweises der grünen Bescheinigung** gemäß Punkt 47), bei einer Konsumierung am Tisch, mit maximal 4 Personen am Tisch, in den Restaurants nur nach Vormerkung, unter Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen im Sinne der Anlage A des Landesgesetzes vom 8. Mai 2020, Nr. 4 gestattet“:
Also „unter der *Voraussetzung* des Vorweises: das bedeutet, ohne Vorweis (und damit Kontrolle) keine Bedienung:
Herr Pinzger hat die Verordnung offensichtlich nicht gelesen, bzw. sagt hier - so scheint es und ich mag mich irren - dass man sich nicht daran zu halten gedenkt.

Mo., 26.04.2021 - 19:52 Permalink
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G. P. Di., 27.04.2021 - 11:42

Antwort auf von Peter Gasser

LH Kompatscher ist - wie üblich - wieder zurückgerudert und hat klar gestellt: "Es gibt keine Kontrollpflicht: Betreiber müssen also nicht am Eingang stehen und den Corona-Pass eines jeden Gastes überprüfen. Keiner braucht Polizei zu spielen."

Di., 27.04.2021 - 11:42 Permalink
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Sebastian Felderer Di., 27.04.2021 - 06:59

Manfred Pinzger ist ein Vorsichtiger geworden. Ich weiß, es geht um viel Geld und bevor dieses nicht vollständig ausgeschüttet ist, muss er brav sein. Zudem hat er ja als Hotelier das Einkommen des HGV-Präsidenten, da tut man sich schon leichter, den Maßnahmen eines Landeshauptmannes zu folgen. Aber ist nicht gerade die Gastronomie am schlimmsten unter die Räder gekommen. Ein Essen an einem Tisch mit Scheibe, einen Kaffee oder ein Glas Wein, geöffnet bis 18 Uhr oder bis Mitternacht, wo liegt da schon eine große Ansteckungsgefahr? Wenn Herr Pinzger auch beim Pass auf Eigenverantwortung pocht, wozu dann der ganze Zauber? Mein Fazit: Genuss ist gerade jetzt psychologisch für die Gesellschaft sehr wichtig. Andererseits muss das Impfen freiwillig bleiben. Was soll dann dieser Pass, bitte schön, Herr Präsident? Versagen wirklich alle aus reiner Parteidisziplin?

Di., 27.04.2021 - 06:59 Permalink
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Peter Gasser Di., 27.04.2021 - 08:30

... ja, dann sind die gegenständliche Verordnung und der „grüner Pass“ eine leere Luftnummer, ein (eingeplant falsches) Alibi.
Einer Verordnung, welche nur vormacht, etwas würde gelten, es gilt aber nicht - und jeder (Betreiber und Gast) kann tun, was er will.

Welche faktische Wirkung oder Relevanz hat dann diese Verordnung?

Keine.

Leeres Papier, das etwas vorgaukelt, was nicht ist?

Di., 27.04.2021 - 08:30 Permalink
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G. P. Di., 27.04.2021 - 12:59

Antwort auf von Peter Gasser

Und das mit den verpflichtenden Tischreservierungen in Restaurants ist sowieso Humbug hoch drei. Glaubt wirklich jemand, ein Lokalbetreiber verschickt Gäste, nur weil sie nicht vorher einen Tisch reserviert haben?
Zudem geht eine Tischreservierung ziemlich schnell. Lokal betreten, Tisch reservieren, Platz nehmen … :-)

Di., 27.04.2021 - 12:59 Permalink
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Fabian . Di., 27.04.2021 - 11:38

Ja, der datenschutzrechtliche Aspekt wurde ja schon von vielen IT-Experten (haben wir eigentlich auch Datenschutz-Experten?) angeführt. Dieser neue Sonderweg (sic!) wird wohl über den Status eines Provisoriums nicht hinausgehen, vielleicht ja sogleich wieder kassiert werden.

Di., 27.04.2021 - 11:38 Permalink
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Klemens Riegler Mi., 28.04.2021 - 09:37

- Keine faulen Ausreden bitte: Die Kontrolle am Eingang eines Restaurants oder Hotels erwarte ich mir einfach! (Bars etwas komplizierter). Sorry, aber das sind max. 10 Sekunden pro Person! Geht also schneller als jede "Reservierung".
- Datenschutz 1: Wenn ich irgendwo nächtige, muss ich auch meinen Ausweis herzeigen. Und wenn ich Alk will, muss ich das im Zweifelsfall auch!
- Datenschutz 2: Das "grüne Häckchen" wird nicht gespeichert. Nach dem QR-Scan zeigt es ja nur an ob ich momentan theoretisch "clean" bin.
P.s. Die größte Aufgabe oder Arbeit hat derzeit wohl nicht die Gastronomie, sondern die IT-Leute im Sanitätsbetrieb die für die verschiedensten Realitäten (geimpfte, genesene, getestete ... mit Ablaufdatum) das QR-Code-System mit webbasierten Ergebnissen erstellen müssen. Und das unter Berücksichtigung diverser Vorschriften. DAS ist das Problem!
P.s.2.; Betriebe die nicht kontrollieren einfach meiden! Ganz im Sinne der "Eigen- und Gesellschaftsverantwortung"

Mi., 28.04.2021 - 09:37 Permalink