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Ich zweifle, ob der folgende Satz stimmt: "Da sich die Leistungsprämie – eine Art 14. Monatsgehalt - nach dem Betriebsergebnis des Vorjahres berechnet, fällt das Extra-Geld für die Mitarbeiter dieser Kassen im Mai 2016 flach."
Wenn sich nicht erst letztlich etwas geändert hat, beziehen die Bankangestellten, so wie die Angestellten im Handel u. ä. Kategorien das 14. Monatsgehalt als festen Bestandteil der Entlohnung. Leistungsprämien kämen dann eher einem 15. Monatsgehalt gleich.
Ich zweifle, ob der folgende
Ich zweifle, ob der folgende Satz stimmt: "Da sich die Leistungsprämie – eine Art 14. Monatsgehalt - nach dem Betriebsergebnis des Vorjahres berechnet, fällt das Extra-Geld für die Mitarbeiter dieser Kassen im Mai 2016 flach."
Wenn sich nicht erst letztlich etwas geändert hat, beziehen die Bankangestellten, so wie die Angestellten im Handel u. ä. Kategorien das 14. Monatsgehalt als festen Bestandteil der Entlohnung. Leistungsprämien kämen dann eher einem 15. Monatsgehalt gleich.
Antwort auf Ich zweifle, ob der folgende von Sepp.Bacher
Grüß Gott, Herr Bacher,
Grüß Gott, Herr Bacher, meines Wissens beziehen die Angestellten der Raiffeisenkassen und des Raiffeisenverbandes 13 Monatsgehälter.