„Da hätte ich meine Zweifel“

SALTO: Frau Happacher, verpflichtet die italienische Verfassung zu Klimaschutz?
Esther Happacher: Das Wort „Klimaschutz“ kommt in der Verfassung nicht vor. Im Jahr 2022 wurden aber Artikel 9 und Artikel 41 geändert, um den Schutz der Umwelt, der Biodiversität und der Ökosysteme als Aufgabe der Republik in der Verfassung zu verankern. Das verpflichtet vom Staat über die Regionen und Provinzen bis zu den Gemeinden alle Gebietskörperschaften, auch im Interesse zukünftiger Generationen. Gleichzeitig wurde auch vorgesehen, dass die wirtschaftliche Tätigkeit so auszuüben ist, dass die Umwelt nicht Schaden nimmt. Die Umwelt leidet eindeutig unter dem Klimawandel, also ist Klimaschutz auch Umweltschutz.
Wie wirkt sich diese Verfassungsänderung aus?
Es können Regelungen erlassen werden, um die Schädigung der Umwelt zu vermeiden. Die Zuständigkeit im Umweltbereich liegt seit der Verfassungsreform im Jahr 2001 aber ausschließlich beim Staat. Denn unter den Kompetenzen, die Südtirol dank seiner Autonomie hat, steht der Umweltschutz nicht ausdrücklich.
„Das Rechtssystem musste sich mit einem Phänomen wie dem Klimawandel noch nie befassen.“
Das heißt?
Der Staat gibt im Umweltbereich Mindeststandards vor, die Südtirol bei den eigenen Kompetenzbereichen wie Tourismus, Landwirtschaft, Jagd oder Landschaftsschutz berücksichtigen muss – Südtirol kann und muss also die Umwelt bei der Ausübung seiner Autonomie einbeziehen.
Schöpft Südtirol also schon alle gesetzgeberischen Möglichkeiten aus?
Wenn Sie mich fragen wollen, ob Südtirol überhaupt so etwas wie ein verbindliches Klimagesetz schaffen kann, da hätte ich meine Zweifel. Aber mit dem Klimaplan versucht Südtirol ein 360-Grad-Programm für Klimaschutz in den Bereichen, wo es zuständig ist.
"Das UNVERMÖGEN der GERICHTE…
"Das UNVERMÖGEN der GERICHTE gegen die KLIMA-KRISE -n i c h t s- unternehmen zu können, wird sich -S c h l a g - a r t i g- ändern," sobald in Italien "-e i n- GERICHTS-PALAST -i n - F O L G E- von puntuellem Starkregen -g e f l u t e t - wird + die AKTEN in den meistens unteridischen Archiven, sehr aufwendig + im Wettlauf mit der Zeit gerettet werden müssen!"
Die Juristin Happacher…
Die Juristin Happacher bringt es gleich zu Beginn dieses Interviews in Bezug auf die erneuerten Artikel 9 und 41 der italienischen Verfassung auf den Punkt: „Gleichzeitig wurde auch vorgesehen, dass die wirtschaftliche Tätigkeit so auszuüben ist, dass die Umwelt nicht Schaden nimmt“.
Und genau mit diesen Artikeln wird dem Vorhaben der Firma Progress, den Brixner Auwald für ein neues Betriebsgebäude zu roden, vor dem Verwaltungsgericht TAR ein Ende gesetzt werden!!
Grund: dieses sehr wertvolle Ökosystem ist ein wichtiger CO2 Speicher. Und wenn dieser Wald gerodet wird, steigt klimaschädliches Kohlendioxid in die Atmosphäre und trägt zur Erderwärmung bei.
Zudem verlieren bei einer Rodung des Auwaldes in der Brixner Industriezone 64 gezählte Vogelarten, darunter auch 7 Arten der Roten Liste, ihr Habitat, siehe auch Aussendung der Umweltgruppe Eisacktal:
https://www.dropbox.com/scl/fi/hlv6qwu3dsu6lelbz45op/UG_Eisacktal_Brief…
Die Verfassungsnorm in Bezug…
Die Verfassungsnorm in Bezug auf Umwelt-und Klimaschutz ist sehr allgemein gehalten und kann in der vorliegenden Fassung gegebenenfalls zur Rückverweisung von Regionalgesetzen führen. Eine unmittelbare Verbindlichkeit, initiativ zu werden, ensteht daraus nicht. Dennoch bleibt es den Regionen unbenommen, die Verfassungsbestimmung im Rahmen der in ihrer Kompetenz liegenden Sachbereiche Gesetze zu erlassen. Da möchte ich die Bedenken der Frau Professor nicht teilen.