Besser ein Ende mit Schrecken, als Rentenbeiträge ohne Ende.
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Oskar Egger Do., 27.02.2014 - 07:31

Diese Überlegung stimmt mit der rechtlichen Natur des Rentenvertrages nicht überein, dessen Besonderheit, wie beim Versicherungsvertrag, ja eben das Risiko ist. Denn durchaus ist für den einen oder anderen Rentenempfänger eine Ende ohne Schrecken absehbar, genauso wie es noch andere, nicht (unbedingt) kalkulierbare Risikos gibt.

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