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Diese Überlegung stimmt mit der rechtlichen Natur des Rentenvertrages nicht überein, dessen Besonderheit, wie beim Versicherungsvertrag, ja eben das Risiko ist. Denn durchaus ist für den einen oder anderen Rentenempfänger eine Ende ohne Schrecken absehbar, genauso wie es noch andere, nicht (unbedingt) kalkulierbare Risikos gibt.
Diese Überlegung stimmt mit
Diese Überlegung stimmt mit der rechtlichen Natur des Rentenvertrages nicht überein, dessen Besonderheit, wie beim Versicherungsvertrag, ja eben das Risiko ist. Denn durchaus ist für den einen oder anderen Rentenempfänger eine Ende ohne Schrecken absehbar, genauso wie es noch andere, nicht (unbedingt) kalkulierbare Risikos gibt.